Den Stein ins Rollen brachte eine Frau aus Luzern: Sie wollte aus der katholischen Kirchgemeinde austreten, aber in der römisch-katholischen Weltkirche verbleiben. Die Landeskirche akzeptierte den Teilaustritt nicht. Die Gläubige zog den Fall bis vor Bundesgericht – und bekam 2007 recht: Eine Landeskirche dürfe von einem austretenden Mitglied nicht verlangen, der katholischen Konfession abzuschwören. Dies widerspreche der Doppelstruktur der römischen Kirche (vgl. Kasten) und verletze die Glaubensfreiheit.
Einzelfälle. Jetzt wird publik, wie die Bischöfe mit solchen Teilaustritten umzugehen gedenken. Wer im Bistum Basel aus der Kirche teilaustreten will, muss dem Generalvikar unter vier Augen seine Gründe erläutern. Werden diese akzeptiert, hat der Teilausgetretene künftig dem Bischof einen Solidaritätsbeitrag zu bezahlen – statt der Landeskirche die Kirchensteuer. Generalvikar Roland-Bernhard Trauffer spricht von «einzelnen Gesuchen», die bis dato eingegangen seien. Nur im «schwerwiegenden Einzelfall» werde einem solchen entsprochen: «etwa wenn in einer Kirchgemeinde längere Zeit eine unhaltbare Situation herrscht».
Parallelkirche. Also keine Gefahr, dass die Bischöfe mit den Teilausgetretenen unter ihren Fittichen eine Parallelorganisation zur Landeskirche aufbauen – oder diese zumindest schwächen wollen? Bischofskirche und Landeskirche sind ja nicht immer ein Herz und eine Seele – und das Staatkirchenrecht liegt den Bischöfen gelegentlich quer. Erinnert sei an den Fall Röschenz.
Schwächung. Daniel Kosch, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), des Verbands der Landeskirchen, sagt dazu, konservative Katholiken von «Pro Ecclesia» propagierten den Teilaustritt, «um der Landeskirche eins auszuwischen». Aber die Bischöfe seien sich bewusst, dass man in dieser Frage nicht mit dem Feuer spielen dürfe. Der Teilaustritt solle nicht als freie Wahlmöglichkeit gehandhabt werden, und der Solidaritätsbeitrag müsse gleich hoch sein wie die Kirchensteuer. Das Bistum Basel will es so halten, das Bistum Chur spricht unverbindlich von «Spenden».
«Jeder Teilaustritt schwächt die Landeskirche», sagt Hansruedi Spichiger, Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten im Kanton Bern: «Wenn sich diese Fälle häufen, entgehen den Kirchgemeinden nicht nur Steuergelder, sondern mit der Zeit auch vom Kanton finanzierte Pfarrstellenprozente.» Zudem: «Werden die Teilausgetretenen direkt durch das Bistum betreut?»
Beobachtung. Käme die katholische Landeskirche ins Rutschen, wäre auch für die reformierte kein Halten. Beim Evangelischen Kirchenbund (SEK) ist man jedoch (noch) nicht beunruhigt. Es handle sich um eine «innerkatholische Angelegenheit», so SEK-Kirchenjurist Christian Tappenbeck: «Aber wir beobachten aufmerksam, ob dadurch die Debatte um die Trennung von Kirche und Staat wieder auflebt.» Samuel Geiser
Katholisch und Katholisch
Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz hat eine Doppelstruktur. Einerseits ist sie Teil der römischen Weltkirche und damit einer hierarchisch strukturierten Gemeinschaft von Gläubigen – mit dem Papst und den Bischöfen an der Spitze. Und einem eigenen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici. Mitglied der Weltkirche wird man durch Taufe, ein Austritt ist nicht vorgesehen. Anderseits sind die Katholiken in vielen Kantonen, darunter in Bern und im Aargau, in Landeskirchen und Kirchgemeinden organisiert. Diese sind demokratisch aufgebaut und haben das Recht, Steuern zu erheben.






