Auf den ersten Blick tönt es wenig spektakulär: Man kann aus der Römisch-katholischen Landeskirche austreten und trotzdem römisch-katholisch bleiben. So urteilte das Bundesgericht 2007. Nun haben die Bistümer von Basel und Chur entsprechende Richtlinien erlassen. Und die zeigen, wie brisant das Lausanner Gerichtsurteil eigentlich ist.
Aussteigen. Jetzt haben nämlich konservative Katholiken endlich die Möglichkeit,
aus der ungeliebten, demokratisch organisierten Landeskirche
auszutreten und direkt die klerikale, bischöfliche Kirche zu
finanzieren. Denn: Bischofskirche und Landeskirche haben das Heu nicht
immer auf derselben Bühne.
Man erinnere sich: Nach
der Wahl des umstrittenen Churer Bischofs Wolfgang Haas mischten sich
die Landeskirchen – nach konservativer Lesart – in klerikale Befugnisse
der Weltkirche ein: indem sie zum Beispiel die Beiträge ans Bistum
verweigerten. Martin Grichting, heute Bischofsvikar im Bistum Chur,
beklagte schon vor Jahren unverblümt, dass die Landeskirchen «als
demokratische Organisationen den gesellschaftlichen Wertewandel in die
Kirche hinein transportieren» – und suggerierte einen Ausstieg «aus
diesem System» («Südostschweiz» vom 11. Februar 2006).
Abschaffen. Eine innerkatholische Diskussion? Mitnichten. Sind die Tage der
katholischen Landeskirchen gezählt, dann ist das Ende der reformierten
Landeskirchen nicht fern. Sie würden den Status als
öffentlich-rechtliche Körperschaft und das Steuerrecht verlieren – und
wären nicht mehr Akteurinnen im demokratischen Staat. Auf die Schweizer
Katholiken wartete die Weltkirche, auf die Reformierten die Zukunft als
Verein. Reinhard Kramm