Politik 19. März 2024, von Felix Reich

Ja, aber

Kirche

Die reformierte Zürcher Kirchensynode will Staatsbeiträge an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weitergeben. Dennoch schickt sie das Geschäft zur Überarbeitung zurück.

Der Kirchenrat des Kantons Zürich will nicht anerkannten Religionsgemeinschaften einen Teil der Staatsgelder zur Verfügung stellen, welche die Landeskirchen erhalten. Sechs Millionen Franken sollen an muslimische, christlich-orthodoxe, hinduistische oder buddhistische Gemeinschaften fliessen. Mit dem Geld können sie ihre demokratischen Strukturen stärken und Leistungen, die sie für die ganze Gesellschaft erbringen, finanzieren. Unterstützt würden damit etwa Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen, auch Weiterbildungen für Prediger zählten dazu.

Die Evangelisch-kirchliche Fraktion kritisierte die Vorlage als Umgehungsgeschäft. Sie drohte bereits mit dem Referendum. Es gebe keine rechtliche Grundlage, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften mit Geldern aus der Staatskasse zu unterstützen. Ingesamt sollen die beiden Landeskirchen und drei öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften für die Jahre 2026 bis 2031 insgesamt Gelder in der Höhe von 300 Millionen Franken erhalten. Für die Verwendung der Gelder gilt eine Zweckbindung, sie müssen für Leistungen eingesetzt werden, die der ganzen Gesellschaft zugute kommen. Anerkannt sind zurzeit die reformierte Landeskirche, die Körperschaft der römisch-katholischen Kirche und die christkatholische Kirche sowie die Israelitische Cultusgemeinde und die liberale jüdische Gemeinde. 

Hitzige Debatte

Die Opposition setzte sich nicht durch. Nach einer kontroversen Debatte mit zahlreichen Wortmeldungen stimmte die Synode aber einem Rückweisungsantrag mit 98 zu 6 Stimmen überdeutlich zu. Der Tätigkeitsbericht der Landeskirchen wurde mit 74 zu 29 Stimmen ebenfalls klar angenommen. Damit bezeugte die Synode grundsätzlich ihren Willen, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften zu unterstützen.

Dank der Schlussabstimmung konnte Kirchenratspräsidentin Esther Straub gut mit dem Parlamentsentscheid leben. Für sie ist der Rahmenkredit eine logische Konsequenz daraus, dass sich Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich nicht als Konkurrentinnen verstehen, sondern sich gemeinsam für das Gemeinwohl und den religiösen Frieden einsetzen. Sie verstehe aber gut, dass die Synode noch mehr Informationen und rechtliche Klarheit wolle.

Fonds oder Stiftung

Der Kirchenrat bekommt nun Zeit, in Absprache mit dem Kanton die Vergabekriterien zu definieren. Geklärt werden muss auch die Rechtsform des Geldtopfs: ob eine Stiftung gegründet oder ein Fonds eingerichtet wird und welche Trägerschaft dahintersteht. Auch ist noch offen, wer darüber entscheidet, welche Religionsgemeinschaften unterstützt werden und an welche Bedingungen die Finanzspritzen geknüpft sind.

Der Kantonsrat wird im Herbst darüber entscheiden müssen, ob die Staatsbeiträge weiterhin in der Höhe von 300 Millionen fliessen. Das von der Synode verabschiedete Tätigkeitsprogramm macht klar, dass die Landeskirchen nicht die ganze Summe für sich behalten, sondern Religionsgemeinschaften wie vom Kirchenrat vorgeschlagen mit je sechs Millionen Franken unterstützen wollen. Damit sollen die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften nicht nur Leistungen im Interesse der gesamten Gesellschaft übernehmen können, sondern auch in die Verantwortung genommen werden.