Die Freikirchen suchen den Dialog

Politik

Freikirchen profitieren neuerdings von Beiträgen für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, obwohl sie auf die strikte Trennung von Staat und Religion pochen. 

Neu profitieren auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften von Staatsbeiträgen. Neben muslimischen und orthodoxen Dachverbänden, die den Grossteil der Gelder erhalten, wird der Dachverband Freikirchen.ch berücksichtigt, wie «reformiert.» jüngst berichtete.
Die Vergabe an Freikirchen überrascht, pochen sie historisch auf eine strikte Trennung von Staat und Religion. Auf der Website von Freikirchen.ch heisst es etwa: «Freikirchen erhalten weder Steuergelder noch sonstige finanzielle Unterstützung von Dritten.»

 
Georg Schmid, Leiter der Stelle Relinfo, der Freikirchen schon lange beobachtet, bezeichnet das Bemühen des Dachverbandes um Staatsbeiträge als «inkonsistent mit deren Selbstverständnis». Allerdings habe es auch schon in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Freikirchen staatliche Gelder beantragten. Georg Schmid sieht darin grundsätzlich kein Problem. Entscheidend sei jedoch die Deklaration: «Zu sagen, man erhalte keine Steuergelder, ist irreführend, wenn gleichzeitig bei Bund und Kantonen um Unterstützung nachgesucht wird.» 

Angst vor Abhängigkeit

Bei den Beiträgen geht es um insgesamt 20 000 Franken, die jährlich bis 2028 gesprochen wurden. Der Kirchenrat hatte sie im November genehmigt, er stützte sich dabei auf eine Vorprüfung des Kantons. Weil es sich um geringe Beträge handelt, musste – anders als etwa bei Gesuchen in Höhe von mehreren hunderttausend Franken der Vereinigung der Islamischen Organisationen – nicht die Synode entscheiden. Von vier Gesuchen von Freikirchen.ch wurden drei bewilligt. Vom Kanton abgewiesen wurde ein Gesuch für den Aufbau eines Quereinsteigerprogramms für Pfarrpersonen, weil es nicht klar den Kriterien entsprach. 


Verbandspräsident Peter Schneeberger räumt ein, dass die Annahme von Staatsgeldern im Dachverband kontrovers diskutiert wurde. Kritiker befürchteten, Unabhängigkeit zu verlieren. Die Mehrheit des Verbandes votierte schliesslich dafür. Der Verband, bisher auf nationaler Ebene tätig, wolle vermehrt zum Ansprechpartner für Behörden, andere Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich werden, sagt Schneeberger. So soll ein Sekretariat für kantonale Anfragen aufgebaut und die mediale Berichterstattung sowie politische Vorstösse genauer beobachtet werden. Auch der Verband Orthodoxer Kirchen baut professionelle Strukturen mit Staatsbeiträgen auf.  

Kanton prüft Wirken

Lange hätten die Freikirchen eine Sonderrolle am Rand der Religionslandschaft eingenommen, teils erzwungen, teils aus Selbstverständnis, so Schneeberger. «Nun wollen wir aus dieser Rolle raus und sichtbarer werden.» Ein Trend, den auch Schmid wahrnimmt. So beteiligen sich Freikirchen seit fünf Jahren an der Armeeseelsorge und stellen einen Vertreter im Schweizerischen Rat der Religionen.

Offenheit für den interreligiösen Dialog ist eines von mehreren Kriterien, das der Kanton im Reglement für die Vorprüfung aufführt. Freikirchen.ch beruft sich als theologische Basis unter anderem auf die «Lausanner Verpflichtung», ein Dokument von 1974, das die Evangelisation der Welt verlangt. Auf Nachfrage beim Kanton heisst es, nicht die Lausanner Verpflichtung, sondern das heutige Wirken des Verbandes sei massgebend gewesen bei der Einschätzung.
Schneeberger betont, Freikirchen seien offener als früher. «Heutzutage zeigt der interreligiöse Dialog, dass man mit Wertschätzung aufeinander zugeht und ein friedliches Miteinander in der Schweiz möglich ist.» Eine Grenze für die Annahme von Staatsbeiträgen sähe er dann erreicht, «wenn der Staat konfessionell eingreift», etwa theologische Verbote erliesse wie beispielsweise ein Missionsverbot. «Dann wären wir sofort draussen.» 

Gesetzliche Grundlage geplant

Die Gelder für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften stellen die reformierte Landeskirche und die römisch-katholische Körperschaft bereit. Es geht um jährlich zwei Millionen Franken bis 2031 – Gelder aus dem Rahmenkredit von 300 Millionen, mit dem der Kanton Tätigkeiten der Kirchen honoriert, die sie im Dienst der gesamten Gesellschaft erbringen. Währenddessen will der Kanton eine gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften ausarbeiten und das Ruder wieder selbst übernehmen.