Seit 2001 sind Samenspenden in der Schweiz legal, sofern sie nicht anonym erfolgen – seit 2022 auch für verheiratete lesbische Paare. Das Pendant für Frauen – die Eizellenspende – ist dagegen bis heute verboten. Deshalb reisen Menschen, die von diesem medizinischen Eingriff profitieren wollen, um ein Kind zu bekommen, in Länder, wo die Spende rechtmässig ist.
Nun sollen auch hierzulande Eizellenspenden zugelassen werden. Und sowohl Samen- als auch Eizellenspenden sollen unverheirateten Paaren ermöglicht werden. Am 30. Januar hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er entsprechende Änderungen im Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin vornehmen will.
Konkrete Umsetzung braucht noch Zeit
Noch sind einige Punkte ungeklärt, wie die Umsetzung konkret erfolgen würde. Bis Ende 2026 will der Bundesrat klären, wie beispielsweise Eizellenspenden aus finanzieller Not verhindert werden sollen. Oder in welchem Mass Krankenkassen die teure Massnahme bezahlen sollen. Oder bis zu welchem Alter Frauen auf diesem Weg Mutter werden können sollen.
Nicht zuletzt sind fundamentale gesellschaftliche Themen mit der geplanten Gesetzesänderung verknüpft. Sowohl die Eidgenössisch-demokratische Union (EDU) als auch die Evangelische Volkspartei (EVP) haben umgehend nach der Mitteilung des Bundesrates negativ reagiert. Die EDU sieht einen «weiteren verfassungswidrigen Dammbruch» und «Kinder als Ware» kommen. Die EVP findet es «falsch, diese körperliche Ausbeutung von Frauen zu legalisieren».
EKS ist nicht gegen Eizellenspenden
Ausserdem gehe der Bundesrat «blauäugig in dieses Thema», hält die Evangelische Volkspartei in ihrer Stellungnahme weiter fest. Diesem Vorwurf widerspricht die Evangelische-reformierte Kirche Schweiz (EKS). «Der Bundesrat geht das Thema sorgfältig und schrittweise an», sagt Stephan Jütte, Leiter des Kompetenzzentrums Theologie und Ethik der EKS, auf Anfrage. Die defensive Haltung der Regierung in der Vergangenheit verdeutliche das auch.