Landauf, landab waren vor fünf Jahren Kirchtürme mit orange-farbenen Transparenten und Flaggen mit Parolen behängt. Das führte zu einigen roten Köpfen: Im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative 2020 waren auch Kirchgemeinden und kirchliche Institutionen teils stark engagiert. Etwas über 50% der Abstimmenden sagten schliesslich Ja zur Inititiative. Doch wegen des Ständemehrs wurde sie haarscharf abgelehnt.
Dieses Engagement ging einigen zu weit. Vor allem unter Bürgerlichen regte sich Widerstand gegen die politische Stellungnahme von Kirchen und Organisationen. Im Nachklang hat Beat Walti im Namen der FDP-Fraktion im vergangenen Dezember eine Motion eingereicht. Der harmlose Titel lautet: «Stärkung der Gemeinnützigkeit steuerbefreiter Organisationen».
Was ist «im Interesse der Allgemeinheit»?
Steuerbefreite gemeinnützige Organisationen sollen gemäss dem Vorstoss durch den Staat genauer beobachtet werden und allenfalls mindestens teilweise ihre Steuerbefreiung verlieren. Sie müssten neu eine Steuererklärung einreichen aufgrund einer Rechnung mit einer Aufteilung der Posten in Tätigkeiten «im Interesse der Allgemeinheit» und «übrige Tätigkeiten». Letztere wären nicht steuerbefreit. Und würden Organisationen regelmässig (etwa mindestens zwei Mal innert vier Jahren) Beiträge von mehr als 50'000 Franken an Kampagnen leisten, wäre die Steuerbefreiung ebenfalls hinfällig.