Für die Zürcher Kirchenratspräsidentin Esther Straub stand viel auf dem Spiel. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Kanton Zürich basiere darauf, dass die Kirche in eigener Verantwortung Dienste erbringe, die der ganzen Gesellschaft zugutekommen, und dafür Staatsbeiträge erhalte. Zum Beispiel, indem sie Seelsorgerinnen und Seelsorger in Spitäler schickt.
Diese konfessionell profilierte Seelsorge ist für Straub ein Erfolgsmodell, das auch auf andere Konfessionen und Religionen anwendbar ist. In Kantonen wie Bern hingegen sind Seelsorgerinnen und Seelsorger von den Spitälern angestellt. Die Kirchen definieren die Anstellungsbedingungen.