Am 1. August finden in Städten und Gemeinden Bundesfeiern statt. Eine besondere Bedeutung hat die Feier auf der Rütliwiese, wo nach Friedrich Schillers Tell-Schauspiel der Bund der drei Urkantone geschlossen wurde. Eine Wiese mit vielen Geschichten. Auch jene von 1859, als die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) nach einer nationalen Geldsammlung die Wiese kaufte, damit ein Überbauungsprojekt vereitelte und sie dann 1860 dem Bund mit der Auflage schenkte, dass die Wiese künftig durch die SGG verwaltet werde.
Konfessionelle Gräben
Das nach dem Sonderbundskrieg immer noch zerrissene Land sollte einen Ort der Gemeinschaft und des Zusammenhalts erhalten. Es brauchte noch mehr solcher verbindenden Elemente, zum Beispiel den 1. August als Bundesfeiertag, wie ihn der Bundesrat mit der 600-Jahr-Feier 1891 begründete. Er knüpfte damit an den Bundesbrief von 1291 an, der mit den Worten schliesst: «Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.» So viele Reden es an den Bundesfeiern gibt, so viele Aussagen darüber, was die Schweiz ausmacht, worauf sie sich gründet und wohin sie sich bewegen soll.
Ich habe selber schon etliche solcher Ansprachen gehalten, angefangen bei jenem Gottesdienst 1987, als ich als noch dänischer Staatsbürger zusammen mit dem katholischen Seelsorger, der aus dem damaligen Jugoslawien stammte, in Erstfeld eine ökumenische Feier gestalten durfte, bis hin zur Bundesfeieransprache auf dem Rütli vor zwei Jahren.
Ob als Pfarrer, Politiker oder Präsident der SGG: Für mich hat sich der Bundesgedanke als Herzstück herauskristallisiert. Er umfasst jenen Bund von 1291, wo sich die Urkantone zum Schutz und Erhalt Beistand, Rat und Förderung zusagen gegen Gewalt und Unrecht an Leib und Gut. Er umfasst die späteren Bundesbriefe einer wachsenden Gemeinschaft von Eidgenossen. Und er prägt für mich auch die Verfassung von 1848 und ihre vielfältigen Ergänzungen der vergangenen 178 Jahre.
Dem Frieden verpflichtet
Ein Bund ist ein Gemeinschaftswerk. Er wird mit anderen geschlossen und hält fest, worauf sich alle geeinigt haben. Er ist Ausdruck von Einigkeit und für die Beteiligten bindend. Sie übernehmen gemeinsame Pflichten und Verantwortung. Auf diese Weise verbindet er alle zu einer Schicksalsgemeinschaft, denn der Bund gilt, was immer auch geschehen möge. Der Bund von 1291 versteht sich ausdrücklich als Friedensordnung, die dauerhaft gelten soll.
Einem Bündnis wohnt etwas Statisches inne. Dies betrifft jedoch nicht so sehr den Inhalt, der – Belege dafür sind bereits die vielen späteren Bundesbriefe und später die Bundesverfassung – sich laufend ändert und auf die Anforderungen der Zeit reagiert. Das Statische betrifft den Charakter. Der Bund ist Ausdruck von Verbun denheit, Einigkeit und Verbindlichkeit und dient dem Frieden.
Kein Deal
Ein Bund ist kein Deal. Beim Deal zählt nicht nur der Inhalt, sein Charakter kann sich jederzeit ändern, wenn sich die Machtverhältnisse verschieben. Ein Bund geht von Gleichberechtigung aus, Deals kümmern sich nicht darum.
