Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – der Sommer neigt sich dem Ende zu. Die Kälte kommt. Für Menschen ohne festes Zuhause ist ein geschützter Schlafplatz fundamental. Dafür gibt es in grösseren Orten die Notschlafstellen: Orte, wo bei Bedarf unkompliziert und umgehend ein Bett zur Verfügung steht.
Das ist nicht nur ein christliches Gebot, sondern auch ein Auftrag an die Gesellschaft durch die Bundesverfassung: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung auf auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind», heisst es im Artikel 12.
Unterstützung von Kirchgemeinde
Nun seien Gassenarbeit und Notschlafstellen zwar kein Schwerpunkt der Sozialdiakonie, sagt Nadja Kehrli, Koordinatorin der Fachstelle Diakonie in der reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG). Trotzdem engagiere sich die GKG in diesem Bereich. So sei der Verein «Rêves sûrs» (Sichere Träume) im Kollektenplan der Gesamtkirchgemeinde verankert. Der Verein betreibt die Stadtberner Notschlafstelle Pluto für Jugendliche.
Weitere Notschlafstellen wie das Passantenheim und der Sleeper seien im Kollektenplan von Kirchgemeinden, die Arbeitsgemeinschaft der Kirchen in Bern (AKiB) betreibt mit einem Leistungsvertrag der Gemeinde die Wohngemeinschaft Albatros für Drogenabhängige. Und: «Wir unterstützen auf jeden Fall die Weiterfinanzierung der kirchlichen Gassenarbeit. Das gilt auch für Initiativen zur Finanzierung neuer Notschlafstellen», sagt Kehrli.