Wie umgehen mit wenig oder gar ungenutzten Kirchen? Zu welchem Preis dürfen Wohnimmobilien auf dem freien Markt vermietet werden? Und: Inwiefern dürfen Einnahmen aus der Immobilienvermietung schrumpfende Kirchensteuereinnahmen kompensieren, wenn die Zahl der Mitglieder stetig abnimmt? Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich will diese Grundsatzfragen klären. Nachdem sie in den vergangenen Monaten rund 70 000 Mitgliedern die Möglichkeit gegeben hatte, zur Immobilienstrategie mittels Umfrage Stellung zu nehmen, verabschiedete die Kirchenpflege in einer Sitzung am Mittwoch ein neues Leitbild. Der Entscheid sei unstrittig gewesen, sagt der für Immobilien zuständige Kirchenpfleger Michael Hauser. «Jetzt freue ich mich auf die Diskussion im Parlament.»
Das Leitbild stellt klar: Die Verkündigung des Evangeliums und das Leben christlicher Gemeinschaft soll bei der Nutzung von Kirchen und Sakralräumen weiterhin im Vordergrund stehen. Allerdings heisst es auch, diese könnten verwandten Glaubensgemeinschaften und Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Der Verkauf einer Kirche sei ein Tabu, an dem nicht gerührt werde, sagt Hauser im Gespräch mit «reformiert.». «Vorstellen können wir uns aber langfristige Vermietungen an andere Glaubensgemeinschaften oder Migrationskirchen.» Auch Vermietungen an die Behörden seien vermehrt denkbar. Ein Beispiel dafür ist die Bullingerkirche, die wegen eines Umbaus des Rathauses in den kommenden Jahren Stadt- und Kantonsrat beherbergen wird.