Der Kirchenrat des Kantons Zürich will nicht anerkannten Religionsgemeinschaften einen Teil der Staatsgelder zur Verfügung stellen, welche die Landeskirchen erhalten. Sechs Millionen Franken sollen an muslimische, christlich-orthodoxe, hinduistische oder buddhistische Gemeinschaften fliessen. Mit dem Geld können sie ihre demokratischen Strukturen stärken und Leistungen, die sie für die ganze Gesellschaft erbringen, finanzieren. Unterstützt würden damit etwa Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen, auch Weiterbildungen für Prediger zählten dazu.
Die Evangelisch-kirchliche Fraktion kritisierte die Vorlage als Umgehungsgeschäft. Sie drohte bereits mit dem Referendum. Es gebe keine rechtliche Grundlage, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften mit Geldern aus der Staatskasse zu unterstützen. Ingesamt sollen die beiden Landeskirchen und drei öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften für die Jahre 2026 bis 2031 insgesamt Gelder in der Höhe von 300 Millionen Franken erhalten. Für die Verwendung der Gelder gilt eine Zweckbindung, sie müssen für Leistungen eingesetzt werden, die der ganzen Gesellschaft zugute kommen. Anerkannt sind zurzeit die reformierte Landeskirche, die Körperschaft der römisch-katholischen Kirche und die christkatholische Kirche sowie die Israelitische Cultusgemeinde und die liberale jüdische Gemeinde.