Es ist ein Meilenstein: In der Stadt Bern hat das Parlament der Gesamtkirchgemeinde – der Grosse Kirchenrat (GKR) – den Auftrag erteilt, einen Fusionsvertrag für eine Kirchgemeinde Bern zu entwerfen. Zurzeit sind noch zwölf Kirchgemeinden Teil der Gesamtkirchgemeinde.
Eine Projektkommission soll nun bis Ende 2016 einen Vorschlag entwerfen, wie eine Kirchgemeinde Bern konkret aufgebaut sein könnte. Der Vorschlag muss ein Organisationsreglement enthalten, Funktionsbeschreibungen der einzelnen Organe und ein detailliertes Budget.
Massnahmen gutgeheissen. Dieser Auftrag an die Projektkommission ist aber nur ein Teil der Massnahmen, mit denen die Gesamtkirchgemeinde Bern ihre Strukturreform angeht. Ganze fünf weitere sind im Schlussbericht zum Strukturdialog II enthalten. Diese hiess der Grosse Kirchenrat ebenfalls klar gut.
Für alle Massnahmen wird in den Jahren 2016 – 18 mit Kosten von 1,64 Millionen Franken gerechnet. Ein Teil davon wird wiederkehrend bleiben. Eine Entlastung von 5,5 Millionen soll dagegen die bereits Ende 2014 gutgeheissene Liegenschaftsstrategie bringen.
Fachstellen schaffen. Einige Anträge, mit denen die vorgelegten Massnahmen hätten ergänzt oder korrigiert werden sollen, lehnte der GKR mehrheitlich ab. So fand Beat Strasser von der Kirchgemeinde Paulus, die geplante Fachstelle Diakonie bei der Gesamtkirchgemeinde wäre nicht notwendig. Mit seinem entsprechenden Antrag kam er aber nicht durch.
Künftig werden statt 200'000 Franken für die bisherige Stelle Gemeindeleben und die Redaktion der reformiert.-Gemeindeseiten 415'000 Franken budgetiert werden. Diese sind für rund 180 Stellenprozente und die drei Fachstellen Gemeindeleben, Diakonie und Kommunikation vorgesehen. Der Kleine Kirchenrat soll die neuen Stellen «auf den nächstmöglichen Zeitpunkt» hin schaffen, heisst es im Massnahmenpaket.
Personalverwaltung zentralisieren. Zugestimmt hat das Berner Kirchenparlament zudem folgenden Massnahmen: Das Kirchmeieramt stockt die Personaladministration um 50 Stellenprozente auf, um die Kirchgemeinden zu unterstützen. Zudem soll die Personalverantwortung für Sigristen-, Hauswarts- und Reinigungsdienste zentral durch das Kirchmeieramt wahrgenommen werden. Den Kirchgemeinden empfiehlt der GKR die Einführung von geleiteten Teams.
Ab 2017 sollen mindestens 100'000 Franken jährlich für kirchliche Innovationen und Projekte budgetiert werden – der Kleine Kirchenrat wird die Vergabe von Krediten an die Kirchgemeinden regeln. Ohne Kostenfolge sollen die Neuorganisationen der Münstergemeinde und der Kirchlichen Unterweisung (KUW) sein. Hingegen wird für die Reform des Kleinen Kirchenrates ebenfalls ab 2017 mit 15'000 Franken zusätzlichem Aufwand gerechnet.