Das Medienecho auf dieses Urteil war gewaltig: Am 9. April gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg dem Verein Klimaseniorinnen Schweiz recht. Dessen Mitglieder hatten die Schweiz verklagt, weil sie nicht genug tue, um ältere Frauen vor Hitzewellen zu schützen («reformiert.» berichtete). Letztere würden durch den Klimawandel immer häufiger und intensiver auftreten.
Der Gerichtshof gab der Klage Recht: Die Schweizer Klimaziele seien ungenügend, damit würden die Menschenrechte der Seniorinnen verletzt. Konkret sieht der EGMR eine Missachtung des Rechtes auf Privat- und Familienleben, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und auch des Rechtes auf Zugang zu einem Gericht: Von den Schweizer Gerichten waren die Klimaseniorinnen nicht angehört worden.
Gemeinsame Mission
Der Verein «Oeku Kirchen für die Umwelt» habe die Klage die ganze Zeit verfolgt, sagt Kurt Zaugg-Ott, Co-Leiter der Fachstelle des Vereins. Er habe selber dabei geholfen, Unterstützerinnen für die Klage zu finden. Oeku setzt sich für Nachhaltigkeit und umweltbewusstes Handeln in Kirchgemeinden, Pfarreien und kirchlichen Institutionen in der Schweiz ein und ist wie die Klimaseniorinnen Mitglied bei der Klimaallianz. Gemeinsam seien die beiden Organisationen für das Klimaschutzgesetz auf die Strasse gegangen. Unter den Klimaseniorinnen seien auch einige kirchlich engagierte Frauen.
«Ich freue mich riesig», sagt Zaugg zum Urteil. Damit sei ein zusätzliches, juristisches Instrument vorhanden, mit dem Klimagerechtigkeit eingefordert werden könne. «Das Gericht nimmt die wissenschaftlichen Grundlagen ernster, als das in der Politik teilweise der Fall ist», sagt er.
Er hoffe, dass das Parlament seinen Verpflichtungen, konkret dem Klimaschutzgesetz, nun genauer nachkommen müsse. «Die Schweiz hat internationale Ziele unterschrieben. Es kann nicht sein, dass das Parlament Gesetze verabschiedet, die diese Ziele einfach nicht einhalten.»