Es ist Donnerstagnachmittag kurz vor 14 Uhr. Sylviane Pache steht am Eingang des Regionalgefängnisses Bern an der Genfergasse 22. Mit dabei hat sie ihren Identitätsausweis, ihre Besuchsbewilligung, eine Weltkarte, Taschentücher und eine Tafel Schokolade. Letztere ist ein Geschenk für die Frau aus Kamerun, die Sylviane Pache heute besuchen will. Bevor sie in eines der schmucklos eingerichteten Besucherzimmer mit vergitterten Fenstern vorgelassen wird, muss sie erst Uhr, Handy, Handtasche und Mantel in ein Schliessfach legen.
Sylviane Pache kennt das Prozedere: Die 68-Jährige ist im Schnitt an einem Donnerstagnachmittag im Monat hier. Sie gehört zum Team des freiwilligen Besuchsdiensts der KAZ, das jede Woche Frauen in Ausschaffungshaft – im offiziellen Jargon Administrativhaft genannt – besucht. Diese Haft kann für Ausländerinnen und Ausländer angeordnet werden, welche die Schweiz verlassen sollten, dies aber voraussichtlich nicht freiwillig tun. Sie verhindert, dass sie untertauchen und sich der Rückreise entziehen.
Gesichter wechseln, Geschichten kaum
Auch die Frau aus Kamerun soll wieder in ihre Heimat zurück. Sylviane Pache lernt sie heute erst kennen und wird sie wahrscheinlich nicht wiedersehen. Denn die meisten der hier inhaftierten Frauen werden in ihre Heimat oder in das für sie zuständige Land aus dem Schengen/Dublin-Raum ausgewiesen, bevor Sylviane Pache das nächste Mal zum Besuch angemeldet ist.
Die Gesichter wechseln, die Geschichten aber sind ähnlich: Die Frauen in Ausschaffungshaft sind abgewiesene Asylsuchende, haben eine Straftat begangen, besitzen keine gültige Aufenthaltsbewilligung mehr oder versuchten in der Schweiz ohne Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung zu arbeiten.
Papiertaschentücher und Weltkarte
Viele Inhaftierte erzählen eine traurige Geschichte. Da sind einmal diejenigen, die über Libyen eingereist sind und sexuelle Gewalt erlitten. Anderen ist es hierzulande schlecht ergangen, weil sie zum Bespiel von ihrem Schweizer Mann geschlagen wurden. Sylviane Pache nimmt deshalb stets Papiertaschentücher mit, hört zu, beruhigt. Will sie das Gespräch in erfreulichere Bahnen lenken, erkundigt sie sich nach der Familie.
Manchmal nimmt sie auch ihre Weltkarte hervor und bringt die Unterhaltung auf Länder, welche die Frauen kennen. Dabei kommen ihr die Sprachkenntnisse zugute, die sie sich im Laufe ihres Berufs- und Familienlebens angeeignet hat: Als ehemalige Mitarbeiterin des konsularischen Diensts des EDA und Frau eines Botschaftsangestellten hat Sylviane Pache u.a. in London, Äthiopien und Venezuela gelebt. «Ich war einst selbst Migrantin. Deshalb engagiere ich mich für Menschen, die von weit herkommen», sagt sie.
Ein bisschen Zuwendung
Meist trifft Sylviane Pache nur eine oder zwei Frauen pro Nachmittag. Zuweilen kommt es vor, dass gar niemand im Regionalgefängnis Bern ist, der besucht werden möchte. Die geringe Anzahl Frauen in Ausschaffungshaft ist mit ein Grund für die Etablierung des Besuchsdiensts, sagt der KAZ-Geschäftsführer und Fürsprecher Thomas Wenger: «Menschen in Administrativhaft dürfen nicht im selben Trakt mit Häftlingen untergebracht sein, die eine Strafe verbüssen. Da es nur wenige Frauen in Administrativhaft gibt, sind diese entsprechend isoliert und einsam. Unser ehrenamtlich arbeitender Besuchsdienst bringt etwas menschliche Zuwendung in ihr Leben.»
120 bis 160 Dossiers im Jahr
Die KAZ setzt sich auch auf juristischer Ebene für Menschen in Ausschaffungshaft ein. Allein im Kanton Bern warten im Durchschnitt täglich rund 70 bis 100 Männer und Frauen hinter verschlossenen Türen auf ihre Ausschaffung. Die überwiegende Mehrheit von ihnen stammt aus Afrika, zur Zeit vor allem aus Algerien und Marokko. Die KAZ bietet allen Inhaftierten eine unentgeltliche Rechtsberatung an.
Etwa 120 bis 160 Personen im Jahr machen vom Angebot Gebrauch. Sie erhalten von Thomas Wenger eine schriftliche Stellungnahme, die er nötigenfalls übersetzen lässt. Bei rund 20 bis 30 Personen kann Thomas Wenger die Situation nicht allein aufgrund der Unterlagen einschätzen. In diesem Fall besucht er die inhaftierte Person im Gefängnis und bildet sich im Gespräch ein Urteil darüber, ob die Rechte der Inhaftierten gewahrt werden.
Begründet ist nicht gleich gesetzeskonform
Lassen sich zum Beispiel keine Reisepapiere besorgen, kann eine Person nicht ausgeschafft werden. In diesem Fall ist die Ausschaffungshaft unbegründet. Das ist sie auch, wenn sich die Behörden für die Beschaffung der für die Ausreise nötigen Reisepapiere allzu viel Zeit lassen. Nur weil die Haft begründet ist, muss sie allerdings noch lange nicht gesetzeskonform sein. Befindet sich eine Person mehr als zwei Monate lang in Haft, muss ihr von Gesetzes wegen eine Beschäftigung angeboten werden.
Das Regionalgefängnis Bern, in dem zur Zeit sämtliche Frauen und viele Männer ihre Ausschaffungshaft verbringen, ist für solche Beschäftigungsmöglichkeiten aber nicht ausgerüstet. Dennoch verbrachten zum Beispiel 2017 rund 50 Männer mehr als zwei Monate im Regionalgefängnis Bern. Unzureichende Haftbedingungen liegen auch dann vor, wenn die Menschen in Ausschaffungshaft im selben Trakt wie Inhaftierte untergebracht sind, die eine Strafe verbüssen, oder wenn das Haftregime zu restriktiv ist.
Missstände sichtbar machen
In all diesen Fällen leitet Thomas Wenger rechtliche Schritte ein, um die Ausschaffungshaft aufzuheben oder die Haftbedingungen so zu verbessern, dass sie gesetzeskonform sind. Etwa sieben bis zwölf Inhaftierte kommen auf diese Weise im Jahr frei.
Für Thomas Wenger ist diese Zahl jedoch nicht massgebend. Er ist davon überzeugt, dass seine Arbeit selbst dann nötig wäre, wenn er überhaupt nichts zu beanstanden hätte: «Wichtig ist, dass überhaupt eine Aufsicht da ist. Denn ohne die KAZ gäbe es keine externe Kontrolle über die Haftgründe und Haftbedingungen für Menschen in Administrativhaft, und allfällige Missstände blieben für die Gesellschaft unsichtbar.»
