Recherche 25. Oktober 2017, von Marius Schären

«Das wäre ein Paradigmenwechsel»

Medizin

Organspender können ihre Zustimmung schriftlich festhalten. Eine Initiative fordert nun quasi das Gegenteil. Die Theologin Ruth Baumann findet das «heikel».

Was halten Sie von Organtransplantationen?

Ich habe selber einen Spenderausweis; grundsätzlich finde ich sie also eine wichtige Sache. Aber es kommt darauf an, um welche Form Organspende es geht. Ich habe in meiner Patientenverfügung festgehalten, dass meine Organe nur verwendet werden dürfen, wenn der Hirntod automatisch eingetreten und nicht eine Folge des Abstellens von lebenserhaltenen Massnahmen auf der Intensivstation ist.

Warum?

Weil die zweite Form der Organentnahmen für mich ethisch sehr heikel ist: Denn hier ist der Hirntod die Folge des Abstellens von lebenserhaltenden Massnahmen auf einer Intensivstation, weil dadurch der Herz-Kreislauf-und Atem-Stillstand ausgelöst wird.  Die zweite Form der Organentnahme basiert also auf einem bewussten Entscheid, dass lebenserhaltende Massnahmen dem Patienten nicht mehr angemessen sind. Solche Entscheidungsfindungen auf einer Intensivstation sind sehr schwierige und heikle, jedoch notwendige Prozesse.

Und warum finden Sie das Anliegen der neuen Initiative heikel?

Die Widerspruchslösung wäre ein Paradigmenwechsel im Verhältnis von uns Menschen zum Staat. Heute können wir von der Selbstverständlichkeit ausgehen, dass der Staat unsere Integrität schützt. Der Anspruch jedes Menschen auf Integrität ist Teil unserer Verfassung. Das ist in den Artikeln 7 und 10 festgehalten. Im Zweifel wird für die Autonomie und Freiheit einer Person entschieden.

Das Anliegen der neuen Initiative würde dieses Verhältnis umkehren: Im Zweifel nicht mehr für Autonomie und Freiheit, sondern im Zweifel kann der Mensch Mittel zum Zweck gemacht werden, also für die Verwendung des Körpers zugunsten von jemand anderem. Falls ich das nicht will, wäre ich gezwungen, mich zu wehren. 

Aber die Schweiz hat eine sehr niedrige Spenderate, ungefähr 1500 Personen warten auf eine Organspende. Wie fördern wir die Bereitschaft dazu?

Vor allem mit Information und persönlichem Einstehen für die Organspende: Möglichst viele sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen und sich dazu äussern. 

Also finden Sie die heutige Lösung grundsätzlich gut?

Bei der heutigen Praxis müsste meiner Meinung nach die zweite Form – wenn es eine Entscheidung fürs Apparate-Abschalten braucht – zwingend auch im Spenderausweis festgehalten sein und dieser müsste auch vorliegen. Interessant in diesem, Zusammenhang ist auch, dass das Inselspital mehr Organspender verzeichnet als andere Spitäler der Schweiz, obwohl sie die zweite Form der Organspende nicht durchführen.

Angehörige stehen heute häufig vor einer schwierigen Entscheidung, weil nicht klar ist, was die betreffende Person wollte. Da würde die Widerspruchslösung doch helfen?

Die neue Regelung würde es den Angehörigen nicht leichter machen: Sie sind es weiterhin, die Auskunft über den Willen dessen Auskunft geben, d.h. ob er sich gegen eine Spende ausgesprochen hat oder nicht, der für eine Organentnahme in Frage kommt.  Dazu kommen Probleme mit Menschen, die gar nicht widersprechen können, weil sie beispielsweise geistig schwer behindert oder dement sind.

Sie befürchten eine «Klimaänderung» unter den Menschen, in der Gesellschaft – warum?

Es besteht heute grundsätzlich eine Tendenz, das Leben zu materialisieren und zu kommerzialisieren. Die Widerspruchslösung ist eine weitere Form der Instrumentalisierung des Lebens – als umso wichtiger erachte ich es, dass wir dazu Stellung nehmen können. Und dafür, dass wir entscheiden können. Jahrzehntelang haben wir für die Patientenautonomie gekämpft. Heute endlich müssen Patienten gefragt werden, ob und wie sie behandelt werden wollen – und nun soll dies gerade am Lebensende nicht mehr gelten?

Was ist Ihr Anliegen aus ethischer Sicht?

Wichtig finde ich es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass wir uns nach Annahme dieser Initiative für unsere Integrität wehren müssten und wir damit einen folgenschweren gesellschaftlichen Paradigmenwechsel vollziehen würden. Eine Organspende ist etwas Freiwilliges, sie ist ein Geschenk. Auch für die Menschen in der Medizin, die Organe entnehmen, und die späteren Organempfänger ist es wichtig zu wissen, dass die Person dies auch wirklich wollte.

Wenn ich höre, wie viele Personen auf Organe warten, fühle ich mich fast verpflichtet.

Wir laden uns keine Schuld auf, wenn wir nicht spenden wollen. Das ist auch aus theologischer Sicht ein wichtiges Element: Eine Organspende als Geschenk ist letztlich ein Selbstopfer. Dafür gibt es weder einen moralischen Anspruch noch eine moralische Pflicht. Ein Selbstopfer ist nicht einforderbar.

Ruth Baumann-Hölzle, 60

Die Theologin und Medizinethikerin ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der Stiftung «Dialog Ethik» und Leiterin des Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen. Sie berät und schult Fachpersonen in Spitälern und anderen Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens bei ethisch relevanten Fragestellungen.

Die neue Initiative «Organspende fördern – Leben retten»

Heute funktioniert Organspenden in der Schweiz nach dem Prinzip der «erweiterten Zustimmungslösung». Wer will, dass nach dem Hirntod die eigenen Organe einer anderen Person transplantiert werden dürfen, kann seine Zustimmung explizit festhalten. Das ist mittels Organspenderausweis möglich oder mittels Patientenverfügung. Hat eine Person ihren Willen nicht festgehalten, können die nächsten Angehörigen im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person entscheiden. Sind keine Angehörigen befragbar, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen.

Nun sterben jährlich Menschen, die mit einem Spenderorgan weiterleben könnten. Zudem warten rund 1500 aktuell auf eine Organspende. Das schreibt die «Jeune Chambre Internationale Riviera» in ihrer Information zur Lancierung der neuen Initiative. Mit deren Annahme würde die «vermutete Zustimmung», die sogenannte Widerspruchslösung in die Verfassung geschrieben. Damit würde grundsätzlich bei jeder Person von der Zustimmung zur Organentnahme bei Hirntod ausgegangen. Wer es nicht möchte, würde dies in einem Register festhalten müssen.

Gespendet werden können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Langerhans'sche Inseln der Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, zudem Hornhaut, Gehörknöchelchen, Knochen, Herzklappen, Blutgefässe, Haut, Knochenmark und Blut.