An fünf hohen Feiertagen, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Bettag und Weihnachten, sollen erleichtert Veranstaltungen zugelassen werden. So schlägt es die Regierung vor.
Wir sind besorgt, welche Folgen diese Öffnung haben könnte, aber wir wollen uns auch vor der gesellschaftlichen Entwicklung nicht verschliessen. Deshalb haben wir bei der Vernehmlassung eine konstruktive Haltung eingenommen und vorgeschlagen: Politische Gemeinden sollten Veranstaltungen bewilligen «im Einvernehmen mit den Kirchgemeinden».
Aber diesen Vorschlag hat die Bündner Regierung nicht aufgenommen.
Ja, da bin ich ein Stück weit enttäuscht. Bei diesen hohen Feiertagen – wohlgemerkt: Wir reden nicht vom Sonntag generell – sind die Landeskirchen Hüter. Dass sie nicht einmal Stellung nehmen dürfen, finde ich nicht richtig. Ich denke dabei an die Bündner Verfassung: Die Landeskirchen sind nach Artikel 98 Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sollten zumindest angehört werden, bevor entschieden wird.
Die Regierung argumentiert, es hätte einen unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand zur Folge, wenn bei jeder Veranstaltung erst die Kirchgemeinden angehört werden müssten.
Ich gehe davon aus, dass es in 99 von 100 Fällen gar keine Probleme gibt. Also wenn etwa im Kino am Karfreitag Filme laufen sollen, dann stört das vermutliche die örtliche Kirchgemeinde in keiner Weise. Auch wenn weit hinten im Skigebiet eine Guggenmusik auftritt, betrifft das die Kirchen eigentlich nicht.
Wann stört es?
Wenn die Ausübung des eigenen Kultus am hohen Feiertag gestört wird. Also wenn im Aroser Bergkirchli ein Ostergottesdienst stattfindet, oder am Karfreitag eine Feier auf dem Friedhof, und gleichzeitig aus dem Skigebiet Ballermann dröhnt – dann haben wir einen Konflikt.
Läuft Ihre Haltung darauf hinaus, dass die Landeskirche sich in Zukunft nicht mehr generell gegen die Liberalisierung der Sonntagsarbeit wehren wird?
Wir meinen, dass der Sonntag mehr ist als ein siebter Werktag. Business und Arbeit sollten am Sonntag nicht grenzenlos stattfinden. Das Zusammenleben muss möglich sein, auch in den Familien. Wenn jetzt die eine Hälfte der Bevölkerung arbeiten muss, damit die andere Hälfte konsumieren kann, dann bricht die Gesellschaft auseinander. Selbstverständlich sollen Ausnahmen möglich sein, wie es bereits gesetzlich vorgesehen ist: im Pflegebereich, im öffentlichen Verkehr und im Tourismus. Aber mit weiteren Ausnahmen sollte man vorsichtig sein.