Die Schweiz hat ein Problem: Es gibt mehr Menschen, die auf ein Organ warten, als Spendende. Nicht weil Herr und Frau Schweizer sich weigern, sondern weil keine entsprechende Erklärung der Verstorbenen vorliegt. Etliche in der Schweiz warten deshalb vergeblich auf ihr Spenderorgan.
Mit der Vorlage der erweiterten Widerspruchslösung wollen Bundesrat und Parlament dies ändern. Neu wird die Zustimmung vorausgesetzt, wenn der Spender eine Organentnahme nicht ausdrücklich abgelehnt hat und seine Angehörigen keinen Einspruch erheben. Für die Kritiker der Vorlage wie etwa die Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle missachtet dies das Recht auf körperliche Unversehrtheit: «Der Einzelne wird zum Organlieferanten des Staates.»