Recherche 18. November 2020, von Thomas Illi

Christian Bieri neuer Aargauer Kirchenrat

Synode

Mit Pfarrer Christian Bieri aus Unterentfelden nimmt ein zweiter Vertreter der Evangelischen Fraktion im Kirchenrat Einsitz.

Gleich fünf Kandidaturen – Christian Bieri, Michael Rahn, Christina Soland, Raffael Sommerhalder und Susanne Ziegler, allesamt ordinierte Pfarrpersonen – lagen für die Nachfolge des zurücktretenden Kirchenrats Martin Keller vor. Doch die Spannung blieb aus. Gewählt wurde bereits im ersten Wahlgang mit 65 Stimmen der Unterentfelder Pfarrer Christian Bieri.

Der 43-jährige Theologe sitzt seit 2015 in der Synode und gehört seit 2019 der Evangelischen Frak­tion an, die mit ihm jetzt, nebst Beat Maurer, einen zweiten Vertreter in der «Regierung» der Aargauer Landeskirche stellen wird. Bieri gilt als Persönlichkeit, die sich pointiert einbringen wird und der auch spätere Ambitionen für das Kirchenratspräsidium nachgesagt werden.

Die Kirche muss sparen

Das Budget 2021 mit einem Plandefizit von rund 56 000 Franken passierte in der Synode diskussionslos und einstimmig. Beachtung fand im Finanzplan 2022 bis 2024 das angekündigte Sparpaket, das nachhaltige Einsparungen von insgesamt 622 000 Franken einbringen und in den nächsten Monaten umgesetzt werden soll. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass diesem ersten bald ein zweites Sparpaket folgen wird.

Umstrittenes Geschäft vertagt

Ein weiteres gewichtiges Traktandum der November-Synode hätte die Bestimmungen der Kirchenordnung zu den Gottesdiensten und zur Taufe betroffen. Hätte, weil dieses umstrittene Geschäft im Zuge einer Corona-bedingten Straffung der Traktandenliste auf eine spätere Synode vertagt wurde.

Mit der Teilrevision sollen die Kirchenpflegen mehr Spielraum bei der Gestaltung und der Anzahl der Gottesdienste erhalten: Statt nur am Sonntag sollen Gottesdienste maximal zwölf Mal pro Jahr auch werktags stattfinden können und zwei Mal auch ganz ausfallen dürfen. Lockerungen gibt es auch bei der theologischen Leitung von Spezialanlässen, etwa Jugend- und Kindergottesdiensten oder Taizéfeiern. Taufgottesdienste, so die Teilrevi­sion weiter, sollen neu auch als Kasualgottesdienste mit Freunden und Familien an einem beliebigen Wochentag gefeiert werden können. Und Taufpaten müssen nicht mehr zwingend einer christlichen Konfession angehören.

Darüber wird voraussichtlich an der Frühlings-Sitzung leidenschaftlich debattiert werden.