Recherche 14. Juni 2021, von Christoph Knoch, Marius Schären

Fragen um Löhne und Verfahren lösen Diskussionen aus

Sommersynode

Die neue Geschäftsordnung des Parlaments der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz ist beschlossen und tritt ab Oktober 2021 in Kraft. Das hat die EKS-Sommersynode entschieden.

Neue Kirchengemeinschaft, neue Regeln für die Synode, das Parlament der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS): Nach einer konstruktiven Diskussion stimmte die Synode der eigenen neuen Geschäftsordnung mit 71 Ja und 3 Enthaltungen zu. Ihr war ein mehrjähriger Entwicklungsprozess vorausgegangen. Sie wird ab 1. Oktober 2021 in Kraft treten und das Reglement der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes – der Vorgängerorganisation der EKS – von 2005 ersetzen.

Generell gilt, dass die Synode öffentlich tagt und nur bei besonderen Gründen mit einer Zweitdrittel-Mehrheit Gäste und Medien ausgeschlossen werden können. Klar geregelt ist auch, wer wann zu schweigen und wann zu reden hat: «Die Arbeit in den Kommissionen ist vertraulich. Über das Ergebnis wird auf der Basis des Kollegialitätsprinzips kommuniziert. Alle an Sitzungen einer Untersuchungskommission teilnehmenden Personen unterstehen der Schweigepflicht.»

Auf Umwegen zum «einfachen Mehr»

Die Behandlung des Synodereglements bot immer wieder Überraschungen. Eindeutig scheinende Paragraphen wie etwa «Was ist das einfache Mehr?» lösten Anträge und Gegenanträge aus. Längere Diskussionen ergaben sich um die Festlegung des Prozederes bei Abstimmungen mit mehreren Anträgen. Nun gilt das «einfache Mehr», dabei werden die Enthaltungen mitgezählt. Hilfreich war dabei, dass in der Synode nicht nur Theologen sitzen, die wissen, wie alles sein müsste, sondern auch Juristinnen mit mehr als nur exegetischen Fähigkeiten.

Die Zentralschweiz und das Tessin beantragten, dass die neue Geschäftsordnung in der Struktur noch einmal überarbeitet wird, um die Lesbarkeit zu erhöhen. Damit wird das Büro der Synode beauftragt. Und auch wenn juristisch die deutsche Fassung bindend ist, wünschen sich die Frankofonen eine möglichst «gute» Übersetzung. Die Sondersynode im September «funktioniert» noch nach dem bisherigen Reglement, da das neue im Oktober in Kraft tritt.

Über Transparenz von Spesen und Löhnen

Weiter ging es in der Diskussion um den Umgang mit Geld. Intensiv hatten der EKS-Rat und die Mitgliedkirchen in den letzten Jahren am Finanzreglement gearbeitet. Es hält die Kompetenzen der Organe der EKS fest, regelt wichtige Fragen der Entschädigung der EKS und macht Vorgaben zur Rechnungslegung und Budgetierung.

Die Geschäftsprüfungskommission stellte die Frage nach der Spesen-Regelung, die aus praktischen und steuertechnischen Gründen nicht mehr Teil des Finanzreglements sein, sondern der Synode lediglich zur Kenntnis gebracht werden soll. Zudem möchten die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso) das Lohnsystem transparent dem Finanzreglement angehängt sehen. Schliesslich sei es Geld der Landeskirchen, und Transparenz sei wichtig und hilfreich, argumentierte die mitgliederstärkste Landeskirche.

Die Diskussion über das Finanzreglement wird am 15. Juni fortgesetzt. Genehmigt wurde bereits die Jahresrechnung 2019, der Rat entlastet. Ebenfalls genehmigten die Synodalen den Rechenschaftsbericht 2020. Die Rechnung 2020 wurde auf die ausserordentliche Synode im September verschoben.