Meinungsverschiedenheiten zwischen Kirchenpflege und Pfarrperson oder unterbesetzte Behörden: In solchen Fällen kommt die Bezirkskirchenpflege zum Zug. Sie hat die Aufsicht über die Kirchgemeinden und informiert den Kirchenrat über ihre eigene Tätigkeit und allfällige Unstimmigkeiten.
Der Kirchenrat der reformierten Landeskirche will nun die Bezirkskirchenpflegen aufheben. Sein Ziel ist, die Strukturen zu verschlanken. Er begründet das Vorhaben damit, dass die Zahl der Kirchgemeinden wegen der Fusionen stetig abnehme und einzelne Gemeinden zugleich grösser würden.
Zudem würden die Vorschriften etwa für den Finanzhaushalt oder den Datenschutz immer komplexer. «Die Bezirkskirchenpflegen stossen als Milizbehörden vermehrt an ihre fachlichen und zeitlichen Grenzen», heisst es in einer Mitteilung. Zum Beispiel bei Rekursen.
Künftig soll sich eine Aufsichtskommission der Synode, dem Parlament der Kantonalkirche, um Fragen der Gemeindeorganisation, des Finanzhaushaltes oder des Personalwesens kümmern. Der Kirchenrat will die Gemeinden alle sechs bis acht Jahre besuchen. Bei Konflikten könnten sich Angestellte an die kantonale Ombudsstelle wenden, die mit einem Juristen besetzt ist.