Mit 118 zu 10 Stimmen sagten die bernischen Parlamentsmitglieder Ja zum neuen Landeskirchengesetz – acht enthielten sich der Stimme. In dieser zweiten Lesung wurde nicht mehr viel diskutiert, von einem Detail zur Pensionskassenregelung der römisch-katholischen Priester abgesehen. Das Gesetz betrifft die reformierte, römisch- und die christkatholische Kirche.
Eine der wichtigsten Änderungen: Pfarrerinnen und Pfarrer werden nicht mehr vom Kanton, sondern von den Kirchen angestellt. Diese können künftig selber entscheiden, wie sie die Stellen und Stellenprozente auf die verschiedenen Kirchgemeinden verteilen wollen. Das revidierte Gesetz soll per Anfang 2020 in Kraft treten.
Gesellschaftliche Leistungen belohnt
Das revidierte Landeskirchengesetz basiert im Wesentlichen auf einem Expertenbericht, der 2015 das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern ausleuchtete. Wegen historischer rechtlicher Verpflichtungen muss der Kanton Bern die Löhne der evangelisch-reformierten Pfarrer im Umfang von 34,8 Millionen Franken pro Jahr mitfinanzieren. Entsprechend der Anzahl Kirchenmitglieder zahlt der Kanton auch acht Millionen Franken an die römisch-katholischen Kirche und 440'000 Franken die Christkatholiken.
Der Expertenbericht wies zudem aus, welche Leistungen die Kirchen für die Gesellschaft erbringen, etwa in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit und im Sozialwesen. Für diese Leistungen wird der Kanton verpflichtet, 31,35 Millionen Franken jährlich beizutragen. Insgesamt werden die drei Landeskirchen also jährlich rund 74 Millionen Franken vom Kanton Bern erhalten.
Gutes Verhältnis bestätigt
Damit zeige das Parlament, dass es das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Landeskirchen weiterführen wolle, teilen die Landeskirchen in einer Stellungnahme mit. Sie zeigen sich erfreut, dass das «traditionell gute, von gegenseitiger Achtung geprägte Verhältnis» auch unter sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weitergeführt wird.
Bemerkenswert finden die Landeskirchen, wie unterstrichen wurde, dass sich der Kanton Bern nicht aus religionspolitischen Fragen zurückziehen will. Und der Bericht von 2015 habe deutlich gemacht, «dass die Landeskirchen als offene Volkskirchen stark auch zugunsten von Konfessionslosen sowie Menschen anderer Religionen wirken.» So trügen sie zum Zusammenhalt der Gesellschaft und zum religiösen Frieden bei, schreiben die Berner Landeskirchen in der gemeinsamen Mitteilung.
Ihrer Verantwortung seien sie sich bewusst, heisst es weiter. Sie hätten die innerkirchliche Umsetzung des Gesetzes angepackt und wollen die ersten konkreten Beschlüsse dazu in den kommenden Monaten den zuständigen Gremien vorlegen.