Nächtliche Glockentöne beibehalten

Glocken

Die reformierte Kirche in Wädenswil soll nachts weiterhin jede Viertelstunde zu hören sein. Die Kirchenpflege zieht den Fall ans Verwaltungsgericht weiter.

«Nächtliche Glockenschläge zu jeder Viertelstunde sind kein generelles Ärgernis. Ein überwiegender Teil der Bevölkerung schätzt das, wie uns viele Reaktionen gezeigt haben», sagt Peter Meier, Kirchpflegepräsident von Wädenswil. Die Kirchenpflege zieht denn auch einen Entscheid des Baurekursgerichts (BRG) ans Verwaltungsgericht weiter. Das BRG hatte Mitte Dezember entschieden, dass die reformierte Kirche zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zu jeder vollen Stunde, nicht aber zu jeder Viertelstunde schlagen dürfe. Rekurriert – gegen die Kirchenpflege und den Stadtrat von Wädenswil – hatte ein älteres Ehepaar, das 200 m von der Kirche entfernt wohnt und wegen des Geläuts unter massiven Schlafstörungen leidet.

Das BRG fällte ein salomonisches Urteil, indem es beiden Seiten ein bisschen recht gab. Thomas Stössel, Rechtsvertreter der Kirchenpflege, sieht jedochin der Vergleichslösung keinen eigentlichen und stringenten Entscheid. Das Gericht habe eine Einstellung des Stundenschlags als «unverhältnismässig» bezeichnet, das den Rekurrierenden keine «erhebliche Verbesserung» einbringe. Daher seien weder Notwendigkeit noch Nutzen der verordneten Massnahme erkennbar.

NeubeurteilungdurchStudie. Laut Peter Meier ist die Frage des nächtlichen Glockenschlags immer eine «Gratwanderung zwischen dem Bewahren einer Tradition und der Verärgerung von gewissen Personen». Die Kirchenpflege wolle aber nicht als stur dastehen und war deshalb bereits bereit, das Frühgeläut von 6 auf 7 Uhr zu verschieben.

Per Anfang Februar 2016 hätte der viertelstündige Glockenschlag abgestellt werden müssen. Vom Verwaltungsgericht ist im Herbst 2016 ein Entscheid zu erwarten. Laut Stössel wird die Kirchenpflege bei einer Bestätigung des BRG-Urteils den Fall sicher ans Bundesgericht weiterziehen, um ein allfälliges Präjudiz zu verhindern. Stössel erachtet aber die Chancen als gut, dass das Verwaltungsgericht anders als das BRG entscheiden werde.

Jedoch: Laut einer neuen ETH-Studie, auf die sich der BRG-Entscheid beruft, können Menschen bereits bei einer Lautstärke von 40 statt wie bisher angenommen von 60 Dezibel bei offenem Fenster aufwachen. Frühere Gerichtsurteile, die allesamt Klagen gegen nächtliches Glockengeläute abgewiesen hatten, basierten noch nicht auf den Erkenntnissen dieser Studie.