Recherche 16. September 2021, von Nadja Ehrbar

Am Bettag gilt vielerorts die 3-G-Regel

Corona-Massnahmen

Wo die Kirchgemeinden an Gottesdiensten mehr als 50 Personen erwarten, verlangen sie das Covid-Zertifikat. In Zürich können sich Kirchgänger deshalb gratis testen lassen.

Der kommende Sonntag wird für die meisten Kirchgemeinden zum Probelauf. Denn dann müssen sie erstmals die neuen Richtlinien des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie anwenden. Für Gottesdienste mit mehr als 50 Personen gilt die Zertifikatspflicht oder sogenannte 3-G-Regel. Eingelassen wird also nur noch, wer geimpft, getestet oder genesen ist. 

Weil der Sonntag mit dem Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zusammenfällt, erwarten viele Kirchgemeinden mehr als 50 Teilnehmende. Das stellt sie bei den Vorbereitungen vor besondere Herausforderungen, denn von den Gottesdiensten ausschliessen wolle man niemanden, wie es auf Nachfrage in den Gemeinden wiederholt heisst.

Gottesdienst im Freien

In der Zürcher Altstadt wird es am Bettag deshalb um 11.45 Uhr im Fraumünster und um 10 Uhr beim St. Peter im Freien einen Gottesdienst ohne 3-G-Pflicht geben. Die Anwesenden sind jedoch angewiesen, sich anzumelden, eine Maske zu tragen und Abstand zu halten. Bei allen anderen Gottesdiensten gilt die 3-G-Pflicht. Die Sigristen werden die entsprechenden Dokumente an den Eingängen mittels App kontrollieren.  

Die Wasserkirche ist ideal in der Mitte gelegen.
Stefan Thurnherr, Präsident der Kirchenkreiskommission eins

Damit sich auch Personen ohne Zertifikat vor dem Gottesdienst noch kostenlos testen lassen können, richtet der zuständige Kirchenkreis eins bis Sonntag in der Wasserkirche ein Testcenter ein. «Die Wasserkirche ist ideal in der Mitte gelegen», sagt Stefan Thurnherr Präsident der Kirchenkreiskommission. Eine private Spitex-Organisation wird die Tests ab 8.30 Uhr durchführen. Wie lange das Center in Betrieb bleibt, hängt von der Nachfrage ab. 

Die Zertifikats-Pflicht wird in den Altstadt-Kirchen voraussichtlich auch in Zukunft gelten. Zumindest, bis der Bund die Restriktionen anpasst. An diesen Gottesdiensten entfällt dafür die Masken- und Anmeldepflicht. Mindestens einer der Gottesdienste am Sonntag wird jedoch auch für jene Menschen offen stehen, die sich weder testen noch impfen lassen wollen. Er ist auf maximal 50 Besucher beschränkt. Wer daran teilnehmen will, muss sich anmelden, eine Maske tragen und Abstand halten.  Ebenso überträgt der Kirchenkreis eine der Feiern auf der Website www.altstadtkirchen-live.ch live. «Wir müssen schauen, wie das ankommt», sagt Thurnherr. Je nachdem passe man das Angebot an.

Freiwillige kontrollieren

In der reformierten Kirchgemeinde Uster sieht die Situation ähnlich aus wie in der Zürcher Innenstadt. An die Gottesdienste am Sonntagmorgen kämen meist mehr als 50 Personen, sagt Kirchenpfleger Alexander Kohli. Die Kirchenpflege habe daher beschlossen, diese unter die Zertifikatspflicht zu stellen. Die Feier werde aber immer auch online übertragen. Für die Kontrolle der Zertifikate hat die Kirchenpflege Freiwillige aufgeboten. Jemand von der Kirchenpflege werde jeweils mithelfen, sagt Kohli. 

Anders macht es die Kirchgemeinde Hinwil. Sie entscheidet jeweils im Voraus, ob es bei einem Gottesdienst notwendig ist, das Zertifikat zu kontrollieren. «Das wird die grösseren, speziellen Gottesdienste betreffen», sagt Kirchenpflegepräsidentin Sandra Aeschbacher. Also etwa die ökumenische Feier am kommenden Bettag. 

Um niemanden auszuschliessen, wird der Gottesdienst jedoch auch via Livestream auf Youtube übertragen sowie ins Kirchgemeindehaus Felsenhof. Dort gibt es Platz für 50 Personen. Für die Gottesdienste ohne 3-G-Pflicht müssen sich Interessierte vorgängig online anmelden.

Unabhängig davon, ob ein Gottesdienst auf 50 Personen beschränkt ist, seien die Kirchgänger dazu angehalten, eine Sitzreihe in der Kirche frei zu lassen, sagt Pfarrkonventsleiterin Karin Baumgartner. Alle aktuellen Informationen sind auf der Website der Kirchgemeinde oder in der wöchentlichen Publikation der regionalen Zeitungen zu finden.

Besondere Regeln für Chöre

Für kirchliche Chöre gelten besondere Regeln. Bei den Proben mit maximal 30 Personen, die in immer der gleichen Zusammensetzung und in einem abgetrennten Raum stattfinden, ist kein Zertifikat notwendig. Masken müssen die Sängerinnen und Sänger auch nicht tragen. Anders sieht es aus, wenn dieser Chor in einem Gottesdienst auftritt, bei dem die 3-G-Regel gilt. «Dann müssen auch die Chormitglieder ein Zertifikat haben», sagt Roman Walker, Bereichsleiter Musik und Kultur im Kirchenkreis eins.