Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Integrität – im Leben und im Sterben. Hat jemand zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt, darf er nicht zur Ressource für verwertbare Organe werden. Das Einverständnis auf eine Organentnahme nach dem Hirntod muss eine bewusste, freie Entscheidung bleiben. Die Widerspruchslösung stellt dieses Prinzip auf den Kopf. Nur wer explizit Nein sagt, wird nicht zum Organspender.
Der tote Körper wird auf diese Weise zum staatlichen Eigentum, was sich mit einer liberalen Grundhaltung nicht vereinbaren lässt. Dennoch besteht Handlungsbedarf. «So viele Menschen wie noch nie warten auf ein Organ.» «Jeden zweiten Tag stirbt ein Mensch, weil das Organ fehlt.» Solche Schlagzeilen stimmen nachdenklich. Schliesslich kann jede Person in eine Situation kommen, in der sie auf eine lebensrettende Transplantation angewiesen ist. Organspenden bedeutet auch, solidarisch zu sein. Und Hand aufs Herz: Viele Menschen drücken sich doch nur deshalb vor einem Entscheid, weil es unbequem ist, über den eigenen Tod nachzudenken.
Angehörige entlasten
Gerade diejenigen, welche die Organspende eigentlich positiv beurteilen, müssen besser erreicht werden. Dazu trägt sicher die derzeit grosse mediale Aufmerksamkeit durch die Lancierung der Volksinitiative bei. Wichtig ist zudem das nationale Spenderregister, wo man sich seit einem Jahr als Organspenderin eintragen kann und das laut Swisstransplant gut angelaufen ist. Es entlastet im Ernstfall Angehörige, die – etwa bei einem Unfalltod – vor schwierigen Entscheidungen stehen. Und vor allem überzeugt die Idee, dass das Passbüro zur Meldestelle für Organspenden wird. Denn über das Amt könnten die meisten Leute erreicht werden. Sie würden angehalten, sich mit der wichtigen Frage auseinanderzusetzen. Wer möchte, könnte sich – aus freien Stücken – für einen Herzkleber auf dem Ausweis entscheiden.