Recherche 06. Juni 2019, von Katharina Kilchenmann

Bundesrat vertagt seine Stellungnahme zur Organspende-Initiative

Medizin

Die Initiative «Organspende fördern» führt auch im Bundesrat zu heftigen Diskussionen: Was bringt die sogenannte Widerspruchslösung alles mit sich?

Haben Sie sich schon darüber Gedanken gemacht, ob Sie ihre Organe dereinst zur Spende freigeben wollen? Wenn nicht, dann war und ist das bisher auch nicht nötig, denn wer sich nicht ausdrücklich dafür entschieden hat, gilt nicht als Spenderin oder Spender.

Diese sogenannte «Zustimmungslösung» steht nun aber in Frage. Auslöser ist die Volksinitiative mit dem Titel «Organspende fördern – Leben retten» («reformiert.» berichtete), die eine fundamentale Neuerung bei der Organspende anstrebt: Neu müssten alle sich für oder gegen eine Spende entscheiden und diesen Entscheid im nationalen Spenderegister hinterlegen. Neu würde automatisch als Spenderin oder Spender gelten, wer keinen Entscheid im nationalen Spenderegister hinterlegt.

Bundesräte sind sich nicht einig

Nun ist der Ball beim Bundesrat. In seiner Sitzung vom 29. Mai hat er diskutiert, ob er der geforderten Widerspruchslösung zustimmen will oder nicht. Gemäss «reformiert.» vorliegenden Informationen schlug SP-Gesundheitsminister Alain Berset seinem Kollegium vor, die Anliegen der Initianten zu unterstützen. Berset strebt aber nicht eine Verfassungsänderung an, sondern möchte dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vorlegen. Für diesen Weg wäre keine Volksabstimmung notwendig. Doch entschieden ist noch nichts, denn Parteikollegin Simonetta Sommaruga und FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellten sich gegen Bersets Vorschlag. Und auch der Aussenminister Ignazio Cassis will an der bisherigen Zustimmungslösung festhalten.

Stellungnahme folgt

Es scheint eine heikle Frage zu sein, auf die es offenbar weniger parteipolitische, sondern vielmehr weltanschauliche Antworten gibt. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wann er das Geschäft wieder aufnehmen will. Im Moment ist auch die Nationale Ethikkommission NEK daran, ihre Haltung zu überdenken: bisher war die Kommission eindeutig gegen die Widerspruchslösung. Beide Stellungnahmen werden mit Spannung erwartet.