Recherche 29. Januar 2016, von Matthias Böhni

Drei reformierte Nein

Familieninitiative

Die CVP will die Heiratsstrafe abschaffen. Bei den Reformierten hat ihre Initiative einen schweren Stand. Drei Kirchenratspräsidenten begründen ihr Nein.

Die CVP-«Familieninitiative» will nicht nur die steuerliche Heiratsstrafe bei Ehepaaren eliminieren, sondern gleich in der Verfassung festschreiben, was eine Ehe ist – nämlich «die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau».

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK findet diese Vermischung zwar problematisch, hat aber trotzdem keine Abstimmungsparole herausgegeben, im Gegensatz zur Bischofskonferenz, welche die Initiative unter anderem wegen dieser Ehedefinition befürwortet. 

Falsche Definition. Anders als beim SEK klingt es nun bei drei angefragten Kirchenratspräsidenten, die hier ihre private Meinung äussern, weil die jeweiligen Kirchenräte das Thema nicht diskutiert haben. Martin Stingelin, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche Basel-Land, sagt: «Ich lehne die Initiative klar ab, weil sie eine Steuerfrage und eine Ehedefinition vermischt. Die Frage nach der Steuergerechtigkeit ist sinnvoll, die Definition der Ehe auf Mann und Frau ist aber eine Engführung, die für mich nicht stimmt.»

Das Verständnis, was eine Ehe ist, müsse zuerst diskutiert, auch in der Kirche, und nicht jetzt schon in der Verfassung zementiert werden. «Mit einer Annahme der Initiative werden zwar weniger Leute fiskalisch bestraft, dafür wird eine kleinere Gruppe umso stärker stigmatisiert.» Und wer setze sich nach einer allfälligen Annahme dafür ein, dass die Steuergerechtigkeit auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt?

Kirchenpolitisch problematisch. Martin Schmidt, Kirchenratspräsident von St. Gallen, äussert einerseits Verständnis für das finanzielle Anliegen der Initiative: «Dass Lebensgemeinschaften und die Ehe grundsätzlich geschützt und finanziell nicht bestraft werden sollen, halte ich für richtig. Das Signal, in einer immer individualisierten Gesellschaft Paare stärker zur Kasse zu bitten als Einzelpersonen, ist meiner Meinung nach falsch», so Schmidt.

Dass bei einer solchen Lebensgemeinschaft allerdings nur diejenige zwischen Mann und Frau im Blick ist und so in der Verfassung festgehalten werden soll, findet er rückwärtsgewandt und auch (kirchen-)politisch problematisch. «Immerhin haben doch neben einer steigenden Zahl von Staaten auch viele Kirchen im In- und Ausland inzwischen Segnungen und Trauungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften beschlossen und gutgeheissen», so Schmidt, der die Initiative deshalb ebenfalls ablehnt.  

Neue Diskriminierung. Auch Michel Müller, Kirchenratspräsident von Zürich, ist wenig begeistert von der Initiative: «Sie beinhaltet aus meiner Sicht zwei Themen, die zwar zusammengehören, aber doch eine je eigene Diskussion verdient hätten. Ich bedaure, dass es bei einer Annahme der Initiative zu keiner gesellschaftlichen Diskussion über das Wesen der Ehe in Zukunft kommen kann. Und dies, obwohl die meisten Leute der Initiative wohl eher aus finanziellen und nicht aus ethischen Gründen zustimmen.»

Gerade in der reformierten Kirche habe in letzter Zeit eine ernstzunehmende Diskussion über das Thema «Ehe für alle» begonnen, also die «Ausdehnung des Ehebegriffs auf insbesondere gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften». «Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, wird aber durch die sogenannte ‹Heiratsstrafe› überlagert.» Müller fragt sich, ob die Abschaffung der Heiratsstrafe nicht zu einer «Liebesstrafe» beziehungsweise zu einer neuen Diskriminierung führt. Ausserdem überzeugt ihn auch das finanzielle Modell nicht, obwohl er persönlich davon wahrscheinlich profitieren würde. «Und die Ausfälle in der Bundeskasse könnten durchaus zu Sparmassnahmen führen, die dann wiederum die Familien treffen. Alles in allem verhindert für mich die Initiative der CVP eher zukunftsfähige Lösungen, als dass sie Probleme löst», so Müller.