Nach den Rücktritten von Sabine Brändlin als Mitglied und Gottfried Locher als Präsident des Rates der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) hat die Geschäftsprüfungskommission der EKS die Vorfälle untersucht. Ihren Bericht hat sie gemäss Auskunft des GPK-Mitglieds Iwan Schulthess am 4. Juni bei der EKS abgegeben. An der Synode am 15. und 16. Juni wird darüber diskutiert.
Die Synodalen sollen den Bericht aber nicht vorgängig erhalten – im Gegensatz zum Rat der EKS, der selbst Gegenstand des Berichts ist. Das hat die EKS-Geschäftsleiterin in einem Mail an die Synodalen am 11. Juni mitgeteilt. Das Synodebüro habe dies beschlossen aufgrund des Hinweises der GPK auf absolute Vertraulichkeit und um den Schutz der im Bericht genannten Personen sicherzustellen.
Entgegen der Empfehlung der GPK
Am 12. Juni protestierten elf Unterzeichnende mit einem Schreiben an den Synode-Präsidenten gegen dieses Vorgehen. Dieses sei reglementswidrig. Der Brief liegt reformiert. vor. Unter den Unterzeichnenden – es sind fast alle Delegierten der Berner Landeskirche Refbejuso und ein Zürcher Delegierter – ist auch das GPK-Mitglied Iwan Schulthess. «Die GPK hat sogar explizit empfohlen, den Bericht vorgängig an die Synodalen zu verschicken», sagt er auf Anfrage.
Mit dem Vorgehen des Synodebüros sei er nicht einverstanden. Mehr noch: Er fühle er sich als GPK-Mitglied missverstanden und auch missbraucht, weil die Erwähnung der Vertraulichkeit durch die GPK nun als Grund vorgeschoben werde, den Bericht nicht zur Verfügung zu stellen.
«Die Vertraulichkeit kann auch gefordert und eingehalten werden, wenn die Synodalen den Bericht vorgängig erhalten.» Dass der Rat den Bericht längst habe und eine Stellungnahme vorbereite, die Synodalen sich aber erst am Tag der Diskussion damit befassen können, entbehre jedes demokratischen Verständnisses, sagt Schulthess.