Wird in einer Institution eine Beschwerde wegen Grenzverletzungen eingereicht, ist es das übliche Vorgehen, dass die beschuldigte Person suspendiert und die Öffentlichkeit informiert wird, es liege eine Beschwerde vor. Weshalb hat der Rat der EKS das nicht gemacht?
Esther Gaillard: Mit Sabine Brändlin habe ich das Geschäft vorbereitet. Wir beantragten eine unabhängige Untersuchung sowie die Suspendierung des Präsidenten. Im Rat hatten wir eine Mehrheit dafür. Doch Störmanöver innerhalb der EKS und eine massive juristische Drohkulisse führten zur Blockade.
Was für Störmanöver?
Dazu kann ich mich nicht äussern. Die Untersuchung der Vorfälle wird hier hoffentlich Klarheit schaffen.
Der Aargauer Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg spricht von einem «kommunikativen Totalversagen» der EKS.
Die Mitteilung nach dem Rücktritt von Sabine Brändlin ohne ein Wort des Dankes ist misslungen. Diesen Fehler bedaure ich sehr. Ich verstehe deshalb den Unmut in den Mitgliedskirchen. Aber ich hätte erwartet, dass die Kirchenleitungen das vertrauliche Gespräch suchen, bevor sie an die Presse gehen.