Am 24. April trat die Theologin Sabine Brändlin per sofort überraschend aus dem Rat der EKS zurück. Nun kritisieren die Leitungen von vier Kantonalkirchen die Kommunikation rund um den Rücktritt. Sie lasse auf «einen erheblichen Konflikt» schliessen und führe zu Vertrauensverlust anstatt zu einer Klärung. Dies steht in einer Interpellation, die die EKS-Mitgliedkirchen Zürich, Aargau, Bern-Jura-Solothurn und Waadt bei der EKS eingereicht und am 8. Mai publiziert haben.
Jetzt machen die Kirchenleitungen Druck
Die Leitungen grosser Landeskirchen verlangen von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz Transparenz: Sie wollen wissen, warum Sabine Brändlin aus dem Rat zurückgetreten ist.
Ein Bild, das definitiv der Vergangenheit angehört: EKS-Präsident Gottfried Locher bespricht sich während der Synode mit Sabine Brändlin. (Foto: zvg)

Zwei verschiedene Versionen
Die Interpellanten stören sich an den «stark differierenden» Medienmitteilungen von Brändlin und der EKS vom 24. April. Brändlin selbst sprach von «persönlichen Gründen und unüberbrückbaren Differenzen», die trotz Freude am Amt zum Rücktritt geführt hätten. Die EKS jedoch kommunizierte kurz darauf, dass das zurückgetretene Ratsmitglied bei einem laufenden Geschäft wegen möglicher Befangenheit in den Ausstand getreten sei. Weitere Auskünfte gab die EKS mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht.
Dies führe nur zu allerlei Spekulationen, befürchten die Kirchenleitungen. Zumal die EKS in ihrer Mitteilung entgegen der Gepflogenheiten auf «jegliches Bekunden des Bedauerns und des Dankes» verzichte. Wer welche Verantwortung für den Konflikt trage, sie völlig unklar.
Reputationsschaden befürchtet
Konkret verlangen die Interpellanten die Beantwortung von zwölf Fragen. So möchten sie etwa wissen, aufgrund welchen Ratsgeschäfts der Konflikt ausbrach, ob es ein Sach- oder ein Personalgeschäft gewesen sei und wann die EKS – wie sie in der Medienmitteilung angekündigt hat – darüber informieren wird. Weiter interessiert sie, welches Ratsmitglied befangen sei und welches Persönlichkeitsschutz beanspruche. Schliesslich stellen die Interpellanten auch die Frage nach der Handlungsfähigkeit des Rats.
Für sie ist klar: Können die Vorgänge, die zu Brändlins Rücktritt führten, nicht geklärt werden, droht ein «Reputationsschaden» für die erst Anfangs 2020 gestartete Evangelische Kirche Schweiz – und ihre Mitgliedkirchen. Der Vorstoss richte sich nicht gegen den Rat, betonen die Interpellanten. «Er soll dazu beitragen, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EKS wiederherzustellen.»
Die Interpellation im Wortlaut
- Fragen zum Konflikt im Rat der EKS
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