Recherche 14. September 2020, von Felix Reich

Synode startet die Untersuchung

Kirche

Die Synode öffnet die Untersuchungskommission zu den Rücktritten von Gottfried Locher und Sabine Brändlin für die Frauenkonferenz. Dafür war ein Grundsatzentscheid nötig.

Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) hat die Kommission gewählt, welche die Vorkommnisse rund um die Rücktritte von EKS-Präsident Gottfried Locher und Ratsmitglied Sabine Brändlin untersucht. Vorausgegangen war der Wahl ein Disput über die Zulässigkeit eines Antrags der Nominationskommission. Kommissionen sollten geöffnet werden für Mitglieder von Konferenzen, die in der EKS ein Antragsrecht haben, aber nicht abstimmen und wählen können. Damit sollte der Weg geebnet werden, dass sich Pfarrerin Gabriela Allemann als Delegierte der Frauenkonferenz an der Untersuchung beteiligt.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Rat kritisierten, dass mit der Öffnung das weiterhin gültige Abgeordnetenreglement und die neue Verfassung geritzt würden. Inhaltlich könne er das Anliegen nachvollziehen, doch sei es mit den Reglementen nicht kompatibel, sagte GPK-Präsident Johannes Roth. Die Kommission könne in eigener Kompetenz Fachleute oder Konferenzmitglieder zur Beratung beiziehen.

Selbstheilungskraft der Kirche

Die Bedenken hörte sich die Synode zwar an, doch sie gewichtete das Interesse, die Frauenkonferenz einzubeziehen, höher. Wenn jemand geeignet sei, «diese schlimme Geschichte» aufzuarbeiten, dann die Frauenkonferenz, sagte Andreas Zeller (Bern-Jura-Solothurn). «Will die Kirche das Vertrauen in ihre Selbstheilungskräfte stärken, darf sie sich nicht hinter formaljuristischen Argumenten verstecken.»

Miriam Neuberth, die Mitglied der Frauenkonferenz und der Bündner Delegation ist und somit auch ohne Ausnahmeregelung in die Kommission hätte gewählt werden können, trat nicht an. Sie gehört zu den Synodalen, denen sich Frauen, die Locher Grenzverletzungen vorwerfen, anvertraut haben. Unter diesen Voraussetzungen wolle sie sich nicht an der Untersuchungsarbeit beteiligen, sagte Neuberth.

Deutliches Mandat für Präsidentin

Trotz der Bedenken der GPK folgte die Synode dem Antrag der Nominationskommission mit 54 zu 21 Stimmen. Damit war der Weg frei, Allemann zu wählen. Sie landete bei einem absoluten Mehr von 39 Stimmen eher am Ende des Feldes und erhielt 58 Stimmen. Weniger erhielten nur Corinne Duc aus Zürich (52 Stimmen) und Hansruedi Vetsch (Thurgau), der als Überzähliger ausschied.

In die Untersuchungskommission gewählt wurden zudem Rolf Berweger (Zug) und Barbara Hirsbrunner (Graubünden) mit jeweils 68 Stimmen, Roland Stach (Bern-Jura-Solothurn) mit 66 und Lars Syring (Appenzell) mit 65 Stimmen. Das beste Resultat erzielte Marie-Claude Ischer mit 76 Stimmen. Die Waadtländer Synodalratspräsidentin wurde auch in stiller Wahl zur Präsidentin bestimmt.

Belästigungsfreies Arbeitsklima ermöglichen

Die Wahl Allemanns hat Auswirkungen über die jetzige Untersuchungskommission hinaus, weil sie eines Grundsatzentscheids bedurfte. So können in Zukunft beispielsweise auch Delegierte der Diakonie-Konferenz in Kommissionen gewählt werden.

Mit der Untersuchung beauftragt bleibt das Anwaltsbüro Rudin Cantieni, das der Untersuchungskommission unterstellt wird. Das Mandat der Kommission besteht darin, zu klären, «ob die Vorwürfe der ehemaligen Angestellten berechtigt sind» und ob sich «die EKS als Organisation der Beschwerdeführerin gegenüber rechtsverletzend oder unangemessen verhalten hat».

Das Prozessrisiko war hoch, weshalb rasch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden musste
Pierre-Philippe Blaser, Rat EKS

Herausfinden soll die Kommission zudem, ob die EKS die nötigen Massnahmen ergriffen hat, um «für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu sorgen und um Mitarbeitende vor sexuellen Belästigungen und anderen Persönlichkeitsverletzungen zu schützen» sowie möglichem Machtmissbrauch entgegen zu treten. Und die Synode will das Vorgehen des Rates ausleuchten, als er die Beschwerde gegen Locher behandelte. Es stelle sich die Frage, ob das Gremium ausreichend mit spezialisierten Fachstellen zusammengearbeitet habe.

Zwei Geschichten

Die Aargauer Delegation sorgte dafür, dass die Untersuchung auf die Divergenzen zwischen dem Untersuchungsbericht der GPK und der Antwort des Rates ausgeweitet wird. Die GPK war aktiv geworden, nachdem Sabine Brändlin «aus persönlichen Gründen und wegen unüberbrückbarer Differenzen» zurückgetreten war.

Die Berichte von GPK und Rat liegen in einigen Fragen weit auseinander. So schrieb die parlamentarische Aufsichtskommission davon, dass das schlechte Klima im Rat eine Mediation nötig gemacht habe. Der Rat hingegen sprach von einem Missverständnis, die externe Moderation habe nur dazu gedient, dass sich alle Mitglieder einbringen können und der Präsident nicht durch die Sitzungsleitung absorbiert werde.

Der Preis der Einigung

Bisher hat die Behandlung der Beschwerde gegen Gottfried Locher rund 200'000 Franken gekostet, die der Rat inzwischen rückwirkend bewilligt hat. Die Anwälte, die zuerst von den die Beschwerde gegen Locher behandelnden Ratsmitgliedern Esther Gaillard und Sabine Brändlin und später vom Rat beigezogen wurden, stellten Rechnungen in der Höhe von knapp 90'000 Franken. Das bereits vom Rat mit der Untersuchung beauftragte Büro Rudin Cantieni erhielt bisher 16'000 Franken. Die Kommunikation, die von externen Büros übernommen wurde, verschlang 77'000 Franken. Die Zahlen legte der Rat aufgrund einer eingereichten Anfrage offen.

Dass Gottfried Locher eine Abfindung erhielt, Sabine Brändlin hingegen nicht, erklärte Ratsmitglied Pierre-Philippe Blaser damit, dass mit dem Präsidenten reglementskonform ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden war, der sich mit der Wiederwahl 2018 stillschweigend verlängert hatte. «Das Prozessrisiko war hoch, weshalb rasch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden musste», sagte Blaser. Locher habe viele seiner Forderungen fallengelassen. «Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre viel teurer geworden.» Bedingung für die Auflösung des Arbeitsvertrags war freilich das vereinbarte Stillschweigen über die Höhe der Abfindung.

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