«Ich fürchte einfach die negativen Folgen der Initiative»

Politik

Der Ethiker und Theologe Markus Huppenbauer zweifelt, ob die Betroffenen von der Konzernverantwortungsinitiative tatsächlich profitieren.

Wieso sind Sie gegen die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi)?

Markus Huppenbauer: Vorab will ich klarstellen: Ich bin dezidiert für die Respektierung der Menschenrechte und das Einhalten von Umweltschutzstandards. Aber ich glaube, dass die Konzernverantwortungsinitiative das falsche Instrument ist, um diese Güter zu schützen.

Was sind Ihre Bedenken?

Die Initianten und Initiantinnen sind überzeugt, dass wir mit der Durchsetzung der Initiative das Problem der Menschenrechtsverletzungen durch internationale Konzerne eindämmen könnten. Sie erhoffen sich eine präventive Wirkung. Ich glaube aber, die negativen Folgen würden überwiegen.

In der Klage- und Haftungsmöglichkeit sehen Sie den Knackpunkt. Welche Folgen befürchten Sie?

Die meisten Unternehmen gehen die Probleme heute im Dialog mit Betroffenen und im Hinblick auf kooperative Lösung an. Diese zwar nicht perfekte aber bewährte Strategie könnte durch die Kovi torpediert werden. Ich vertrete die These, dass die Kovi eine «Verrechtlichung» zur Folge hätte, weil Juristen und Juristinnen die Lösung der Probleme dominieren werden.

Warum sollte das so sein?

Unternehmen wollen auf der sicheren Seite sein und in der Regel keine Klagen riskieren. Nun sind Juristen an wasserdichten rechtlichen Lösungen interessiert. Da Dialog und Kooperation nicht die Sicherheit von rechtlichen Formen der Regelung von Konflikten bieten, werden sie wegfallen. Da nur in den wenigsten Fällen rechtliche Formen der Regelung der Konflikte zum Zuge kommen werden, werden die Betroffenen durch die Verrechtlichung insgesamt schlechter gestellt sein. Die angestrebte präventive Wirkung könnte sich entgegen der guten Absichten als kontraproduktiv erweisen. Darüber hinaus werden Unternehmen, wenn ihnen rechtliche Risiken drohen, nicht mehr investieren.

Die Initianten sagen, dass sich für die Unternehmen, die bereits heute ihren Konzern ethisch führen, nichts ändern wird.

Aufgrund des eben Gesagten halte ich diese Haltung für naiv.

Wären denn nicht schon ein paar Fälle genug, die Firmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die Menschenrechte nicht beachten?

Auch ich bin der Meinung, dass jede einzelne Menschenrechtsverletzung eine zu viel ist. Die Hilfswerke Brot für alle und Fastenopfer haben zwischen 2012 und 2017 64 Fälle von Menschenrechtsverletzung dokumentiert. Das sind etwas mehr als zehn Fälle pro Jahr. Das ist nicht viel, wenn man in Betracht zieht, dass Schweizer Unternehmen im Rahmen von hunderttausenden von Verträgen mit Zulieferern Geschäftsaktivitäten vollziehen. So oder so, es wäre wohl nur mit sehr wenigen Prozessen zu rechnen. Wir laufen also Gefahr, dass aufgrund von ein paar wenigen möglichen Prozessen gut etablierte Stakeholder-Dialoge blockiert werden, die Unternehmen ihre Menschenrechtspolitik «verrechtlichen» werden. Und wir dürfen nicht vergessen: Ob die Prozesse den erhofften Erfolg für die Betroffenen bringen werden, ist alles andere als klar.

Sollte die Schweiz die Menschenrechte auch im Ausland schützen?

Gemäss den «UN Guiding Principles on Business and Human Rights», auf die sich auch die Initianten und Initiantinnen stützen, ist es nicht Aufgabe der Schweiz dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte im Ausland geschützt sind. Dies ist die Aufgabe der jeweiligen Länder oder der internationalen Staatengemeinschaft. Diese Leitprinzipien sehen darüber hinaus vor, dass die Unternehmen sich selbst verpflichten, in ihren Wertschöpfungsketten Menschenrechte respektieren. Die offizielle Schweiz muss in Ergänzung dazu mit geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass ihre Unternehmen dem nachkommen. Zur Frage steht also nicht, dass Menschenrechte geschützt und respektiert werden müssen, sondern wie die Schweiz dies am effizientesten macht. Die Schweiz sollte dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Sie muss jedoch nicht Richterin spielen.

Die Unterstützer der Konzernverantwortungsinitiative sagen, ein Haftungsmechanismus werde nicht dazu führen, dass sich Firmen aus den Märkten zurückziehen würden.

Da bin ich anderer Meinung. Oft werden ja das Vereinigte Königreich und Frankreich als Beispiele genannt. Im Falle des «UK Modern Slavery Act» von 2015 geht es allerdings nicht um Haftung, sondern um eine Berichterstattung, wie Unternehmen gegen Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel in der Lieferkette vorgehen. Und in Frankreich wurden zum 2017 eingeführten Gesetz über die Sorgfaltspflichten für Unternehmen noch keine offiziellen Studien durchgeführt. Zudem funktioniert in Frankreich der Haftungsartikel anders als in der Schweiz: Hierzulande müssten Unternehmen zeigen, dass sie der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. In Frankreich muss der Kläger den Beweis erbringen.

Müssten Sie als Ethiker und Theologe die Kovi nicht unterstützen?

Wenn ich gegen die Konzernverantwortungsinitiative spreche, klingt das für viele, als ob ich die Situation gutheissen würde. Aber das tue ich auf keinen Fall: Unternehmen dürfen Menschenrechte keinesfalls verletzen. Punkt! Ich fürchte einfach die negativen Folgen der Initiative, zweifle, ob die betroffenen Menschen wirklich davon profitieren. Ich bin mir bewusst, dass meine Argumente eher abstrakt sind, wenn man die Geschichten und Bilder von Menschen sieht, denen es aufgrund von Schweizer Unternehmen schlecht geht. Wir führen eine emotionale Debatte.

Wie müsste die Initiative formuliert sein, damit Sie dahinterstehen könnten?

Zunächst dies: Ich rechne es den NGO und den Hilfswerken hoch an, dass wir dank ihnen diese wichtige Debatte führen. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat und das Parlament diesem Thema lange zu wenig Beachtung geschenkt haben. Das Problem ist der Haftungsmechanismus. Er muss weg, weil er die erwähnten negativen Wirkungen mit sich bringen könnte.

Sehen Sie Möglichkeiten, wie Schweizer Multis dazu gebracht werden können, die Menschenrechte auch im Ausland einzuhalten?

Eine Gesetzgebung mit Sorgfaltspflichten und Transparenzvorschriften, wie sie auch die Kovi vorsieht, kann ich mir gut vorstellen. Gleichzeitig müssten wir weiterhin die entwicklungspolitische Zusammenarbeit und die unternehmerischen Aktivitäten im Süden stärken. Ich glaube, das fördert eine Kultur, die Menschenrechtsverletzungen verhindern kann. Das ist sinnvoller als ein Gesetzesparagraph, der eigentlich niemandem nützt. Und vor allem müssen wir, die Öffentlichkeit und die NGO, weiterhin Druck ausüben. Das hat bisher schon hervorragend geklappt. Man sollte auch nicht vergessen, dass es in immer mehr Unternehmen immer mehr Verantwortliche gibt, die moralisch anständig Geschäften wollen. Diese müssen wir unterstützen, auch als Konsumentinnen und Konsumenten.

Gemäss Umfragen kommt die Initiative bei der Schweizer Bevölkerung gut an. Verstehen Sie den Missmut der Schweizer gegenüber internationalen Konzernen?

Ich verstehe das durchaus. Ein Teil der Schweizer Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren zunehmend von der transnational agierenden Wirtschaft distanziert. Es geht dabei leicht vergessen, wie wichtig Schweizer Unternehmen im Hinblick auf unseren, aber auch den Wohlstand in anderen Ländern sind. Mit den Debatten über Managerlöhne, Bestechungsvorwürfe und Steueroptimierung haben die Firmen auch nicht gerade für ein gutes Image gesorgt. Viele denken, die schauen nur, dass ihre eigene Kasse stimmt. Der Rest sei ihnen egal. Ich habe den Eindruck, dass viele Schweizerinnen und Schweizer jetzt die Möglichkeit sehen, diesen Konzernen mit der Initiative einen Denkzettel zu verpassen.

Was sagen Sie dazu, dass Kirchenleute, Kirchgemeinden und auch Kirchenleitungen sich hinter die Initiative stellen?

Ich bin nicht erstaunt, dass sich ein Teil des kirchlichen Milieus hinter die Initiative stellt – schliesslich bewege ich mich selber seit Jahren in diesem Umfeld. Auch wenn ich mich gegen die Konzernverantwortungsinitiative ausspreche, so werde ich einige der Hilfswerke, die dahinterstehen, auch in Zukunft finanziell unterstützen. Ich finde, sie haben eine sehr wichtige Funktion. Zurück zu Ihrer Frage: Ich habe Mühe, wenn sich ein Standesgremium wie die Pfarrsynode der reformierten Landeskirche Graubünden aufgrund einer einzigen Studie der Hilfswerke für die Kovi ausspricht. Das ist im Hinblick auf die Informationsbasis einfach fahrlässig.

Darf Kirche nicht politisch sein?

Es gibt sicher Fälle, in denen die Kirche sich in politische Abstimmungskämpfe einbringen muss. Dazu gehören Abstimmungen mit fremdenfeindlichen oder menschenverachtenden Inhalten. Falls die Fakten wirklich respektiert werden, darf auch mal ein Unternehmen an den Pranger gestellt werden. Aber darum geht es hier nicht. Falls sich eine Kirchenleitung gegen die Kovi aussprechen möchte, müsste sie das in einer Volkskirche demokratisch absegnen lassen. Das könnten natürlich auch vom Kirchenvolk gewählte Vertreterinnen und Vertreter, also die Mitglieder einer Synode machen. Das ist im Kanton Aargau geschehen. Hier hat sich die reformierte Kirchensynode dann gegen einen Beitritt zum Unterstützungsplatt «Kirche für Kovi» gewendet. Da nicht alle Kirchenmitglieder bezüglich der Kovi derselben Meinung sind, kommt ein offizielles Pro oder Kontra einer Kirchenleitung ohne demokratische Abstützung einer politischen Vereinnahmung der Kirchenmitglieder gleich.

Lesen Sie hier die Gegenargumente von Eva Allemann, Theologin und Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz.

Konzernverantwortungsinitiative (Kovi)

Ziel der Initiative:

Die Initiative will «Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft» in der Verfassung verankern. Schweizer Konzerne sollen für ihre ausländischen Tochterfirmen haften, wenn diese im Ausland gegen Menschenrechte verstossen oder die Umwelt ruinieren. Hinter dem Volksbegehren stehen Hilfswerke, Menschenrechts- und Umweltorganisationen. Dem Trägerverein gehören auch kirchliche Organisationen an.

https://konzern-initiative.ch

Stellung des Bundesrates:

Der Bundesrat hat am 15. September 2017 seine Botschaft zur Kovi veröffentlicht und beantragt dem Parlament, die Konzernverantwortungsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat hat einen indirekten Gegenvorschlag angenommen. Der Ständerat hingegen hat diesen abgelehnt.

Was die Gegner sagen:

Gegner bezeichnen die Initiative als kontraproduktiv. Sie warnen vor einer Verrechtlichung und Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Sie bringen vier Argumente ins Feld: Haftung, Beweislastumkehr, Kontrollpflicht, Gerichtsstand.

Der Gegenvorschlag:

Der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrats hatte vorgesehen, Unternehmen zu belangen, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzten. Könnten Unternehmen nachweisen, dass sie die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen ergriffen haben, um einen Schaden zu verhindern, könnten sie nicht belangt werden. Ebenso, wenn sie nachweisen könnten, dass sie auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens keinen Einfluss nehmen konnten. Die Regeln im forumlierten indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates soll für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken gelten.

Auch die vorbereitende Kommission des Ständerates hat einem Gegenvorschlag zugestimmt. Dieser fiel im Vergleich zum Gegenvorschlag des Nationalrats aber abgeschwächt aus. Aus Sicht der Initianten wäre mit der Version der Kommission faktisch ausgeschlossen, dass Konzerne zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Die Ständeratskommission hatte eine Subsidiaritätsklausel eingebaut: Die Kläger sollten soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaft vorgehen, welche die Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzung begangen hat. Der Nationalrat beharrt auf seinen indirekten Gegenvorschlag. Nun ist der Ständerat wieder in der Pflicht: Im August diskutiert die Ständeratskommission über einen neu formulierten Gegenvorschlag. Kommt es zu einer Einigung, wird dieser in der Herbstsession dem Ständerat vorgelegt.

Das Initiativkomitee ist nur dann dazu bereit, das Begehren zurückzuziehen, wenn der ursprüngliche Gegenvorschlag des Nationalrates verabschiedet wird. Ist dies nicht der Fall, kommt die Konzernverantwortungsinitiative frühestens im Februar 2020 an die Urne.

Markus Huppenbauer

Der Theologe und Philosoph ist Ethikprofessor an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich. Er leitet das Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik. Sein Spezialgebiet liegt in der Umsetzung von ethischen Normen und ethischen Entscheidungen in konkreten Fällen, zum Beispiel in Unternehmen. Huppenbauer ist zudem bei der Planung eines neuen interdisziplinären Forschungsschwerpunkts über «Digitale Religionen» involviert.

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