Die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) fordert, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland einhalten. 2019 würde sie zur Abstimmung vorgelegt.
Doch der am 14. Juni verabschiedete indirekte Gegenvorschlag will entsprechende Regeln im Gesetz verankern. Er geht zwar weniger weit als die Initiative. Die Initianten haben aber zugesichert, die Initiative zurückzuziehen, wenn das Parlament den Gegenvorschlag unverändert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden.
Trotz «schmerzhaften» Abstrichen wichtig
«Der Gegenvorschlag beinhaltet zwar schmerzhafte Abstriche, da er nur für sehr grosse Konzerne verbindliche Regeln vorsieht und die Haftungsbestimmungen eingeschränkt wurden», teilt Chantal Peyer, Leiterin des Bereichs Ethisch wirtschaften bei der Entwicklungsorganisation «Brot für alle», mit.
Trotzdem sei der Vorschlag wichtig für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen: «Je früher eine Einigung gefunden wird, desto schneller treten die gesetzlichen Massnahmen in Kraft», schreibt Chantal Peyer in einer Mitteilung. Der Ball liege nun beim Ständerat, der noch darüber befinden muss.
Im Sinn der EVP
Die Evangelische Volkspartei (EVP) der Schweiz hat den Gegenvorschlag im Nationalrat unterstützt – nicht aber die Initiative. «Der ursprüngliche Initiativtext hätte unbeabsichtigte Begleitschäden für viele Schwellen- und Entwicklungsländer und für die Schweizer Wirtschaft mit sich gebracht. Wir haben deshalb den wirtschaftsverträglichen indirekten Gegenvorschlag unterstützt, damit die wichtigen Anliegen der Initiative möglichst rasch und konkret umgesetzt werden können», begründet EVP-Nationalrat Nik Gugger die Haltung seiner Partei.
Doch ganz in ihrem Sinn wurde der Gegenvorschlag nicht umgesetzt. Die EVP wollte mit einer Minderheit von Unterstützenden, dass die Schwellenwerte für Sorgfaltsprüfungen niedriger angesetzt werden. Damit würde der Kreis der verpflichteten Unternehmen ausgeweitet.
Die Sorgfaltsprüfungen sollen garantieren, dass die kontrollierten Firmen Menschenrechte und Regeln zum Schutz der Umwelt einhalten. Wenn sie es nicht tun, sollen sie für daraus entstehende Schäden an Leib, Leben oder Eigentum haften müssen. Die Sorgfaltsprüfungen sollen allerdings nur für Unternehmen mit bestimmten Risiken oder einer bestimmten Grösse gelten.