Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) veröffentlichte am 8. Oktober gemeinsam mit der Schweizerischen Bischofskonferenz eine Stellungsnahme mit dem Titel «Wirtschaft braucht Menschenrechte.» Darin bekräftigt die EKS ihr Unterstützung für die Konzernverantwortungsinitiative, die am 29. November zur Abstimmung kommt.
Aus Sicht des Rates, so die Mitteilung, könne die Initiative dazu beitragen, Menschenrechte und Umweltstandards durchzusetzen und «über die Schweiz hinaus Signalwirkung entfalten.» Wenn in der Schweiz ansässige Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland verletzten, wo die Betroffenen auf keinen tragfähigen Rechtsschutz zählen könnten, stünden sie hier in der Verantwortung, heisst es in der Mitteilung weiter.
«Es wäre doch zynisch, wenn den Menschen zwar gesagt wird, dass sie Rechte haben, aber niemand sie dabei unterstützt, diese auch einfordern zu können», lässt sich Ratsmitglied Pierre-Philipppe Blaser zitieren.
Keine ethische Güterabwägung
In den theologisch-ethischen Überlegungen heisst es: «Die Frage ist nicht, ob sich Menschenrechtsverletzungen ökonomisch rechnen, sondern ob es rechtlich legal und ethisch legitim ist, dass auf sie spekuliert und mit ihnen kalkuliert werden kann.» Es gehe nicht um eine ethische Güterabwägung, bei der die ökonomischen Freiheiten und der Menschenrechtsschutz als konkurrierende Interessen auf der gleichen Stufe stünden. «Denn die Menschenrechte schützen auch die Freiheit des Marktes, vor allem derjenigen Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer, die sich aufgrund ihrer geringen oder fehlenden Ressourcen nicht auf ihre ökonomische Macht verlassen können.» Wer eine freie globale Ökonomie wolle, könne auf einen möglichst weitreichenden Rechtsschutz für das ökonomische Handeln und mehr noch für die Marktteilnehmenden nicht verzichten.
Das Papier «Wirtschaft braucht Menschenrechte» schliesst mit den Worten: «Der rechtliche Charakter der Initiative verdeckt die ethische Leitidee dahinter. Bei dem Fokus auf die in der Schweiz ansässigen Unternehmen geht es nicht nur um rechtliche Zuständigkeiten und Fragen der Gerichtsbarkeit. Der Herkunftsverweis steht auch für die rechtsstaatliche und humanitäre Herkunftskultur, die schweizerische Unternehmen in die Welt tragen. Kein Unternehmen sollte sich mit der Missachtung oder Umgehung von Menschenrechten schmücken oder daraus Profit oder Konkurrenzvorteile schlagen können.»
Ganze Medienmitteilung: www.evref.ch