Wenn die Stadt Zürich sich ab 2019 zu einer Kirchgemeinde zusammenschliessen wird und die Kirchgemeindeversammlungen durch ein städtisches Kirchenparlament ersetzt werden, sollen künftig die Mitglieder dieses Parlaments in Wahlkreisen und nicht in der ganzen Stadt gewählt werden. So hat die Kirchensynode an ihrer Sitzung vom Dienstag entschieden, mit 64: 35 Stimmen.
Der Abstimmung ging eine längere Debatte voraus. Der Kirchenrat war für eine gesamtstädtische Wahl des städtischen Kirchenparlaments, das noch zu bilden sein wird und 40 bis 45 Mitglieder umfassen soll. Kirchenrat Daniel Reuter plädierte für diese Lösung. Im Hinblick auf den Zusammenschluss der 31 Stadtzürcher Kirchgemeinden und Oberengstringens zu einer einzigen Kirchgemeinde, sollten auch bei der Wahl der Parlamentarier neue Wege beschritten werden und vom Prinzip der territorialen Strukturen abgekommen werden. Von seiten der Befürworter in der Synode hiess es, gesamtstädtisch gewählte Kirchenparlamentarier sollten kirchenpolitisch für die gesamte Stadt Zürich Entscheide fällen und nicht aus Quartiersicht heraus.
Die Gegner führten an, das System mit Wahlkreisen habe sich bewährt, es gebe keinen Grund davon abzukommen. Die Wählenden würden Leute aus den eigenen Wahlkreisen eher kennen, als wenn sie Vertreter aus ganz andern Stadtgebieten wählen müssten. Annelies Hegnauer (Schwamendingen) strich heraus, das Wählen in Kreisen stelle sicher, dass die Sitze im Parlament territorial gleichmässig verteilt seien. Corinne Duc (Oberstrass) führte an, gegen allfällige Machtakkumulationen bildeten Wahlkreise das beste Gegenmittel.
Volkswahl auch für Zürich
Bei der Wahl der Kirchenpflege hält die Synode auch für Kirchgemeinden mit Parlamenten an der direkten Volkswahl fest. Diese soll nicht an die Parlamente delegiert werden. Eine Volkswahl könne auf breiter Front mobilisierend wirken, daher solle ein Wahlkampf zugelassen werden, war eines der Argumente dafür.
Im weiteren hiess die Synode auch eine Lockerung der Wohnsitzpflicht für Mitglieder von Kirchenpflegen gut. Diese müssen demnach nicht mehr in der Gemeinde wohnen, in der sie in der Kirchenpflege einsitzen. Damit wird der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung Rechnung getragen sowie der Tatsache, dass es an vielen Orten schwierig ist, genügend Leute für die Kirchenpflege zu finden. Neu darf dafür niemand mehr gleichzeitig in mehreren Kirchenpflegen einsitzen.
Die Beratung der Kirchenordnung wird nächste Woche abgeschlossen. Im September wird das Volk über die revidierte Kirchenordnung abstimmen.
Neue Fusion
Auf Anfang 2019 wird im Kanton Zürich eine weitere Fusion von zwei Kirchgemeinden Tatsache. Die Synode hat den Zusammenschluss von Turbenthal und Wila einstimmig gutgeheissen. Die neue Kirchgemeinde mit dem Namen Turbenthal-Wila wird rund 2800 Mitglieder umfassen, rund 1800 aus Turbenthal und 1000 aus Wila und über zwei volle Pfarrstellen verfügen. Nach eigenem Willen wird die kleine Kirchgemeinde Sitzberg mit ihren 190 Mitgliedern nicht in der fusionierten Kirchgemeinde mittun. Der Kirchenrat hätte dies gern gesehen, respektiert aber die Gemeindeautonomie und will keine Zwangsfusionen durchsetzen.