Jetzt kommt die Kirchenordnung vor das Volk

Kirche

Die Synode verabschiedet die Teilrevision der Kirchenordnung. Nötig war die Überarbeitung auch wegen der Fusion in Zürich. Neu sind Gemeindeparlamente erlaubt.

Am Schluss wurde es in der Synode noch einmal emotional und ganz zum Ende versöhnlich. Marcel Wild­berger (Zürich Hard) kritisierte am 15. Mai die Fülle kurzfristig eingebrachter Anträge. Das werfe ein schlechtes Licht auf die Kommis­sionsarbeit im Vorfeld der vier Sit­zun­gen, in denen das Kirchen­par­lament über die Revision der Kirchenordnung debattierte.

Was wahrscheinlich selbstkritisch gemeint war, provozierte drei Ver­teidi­­gungsreden. Neben Kom­missions­präsi­den­­ten, die ihre Mit­glieder in Schutz nahmen, lobte Eva Ebel (Zü­rich Aus­sersihl) die «sehr gu­te» Kom­missionsarbeit. Nach erfolg­ter Schlussabstimmung entschul­digte sich Wild­berger und lud alle Kommissionsmitglieder zum Apéro in den nahen «Storchen» ein.

In einem geschützten Raum

Vor dem Versöhungsakt hatte die Synode im Rathaus die überarbeitete Kirchenordnung mit 71 Ja und 23 Nein sowie 6 Enthaltungen verabschiedet. Am 23. September kommt die Vorlage vor das Volk.

Für Kirchenratspräsident Michel Müller ist das Resultat eine «sehr gute Ausgangslage». Er sprach von «grossen Schritten», welche die Kirche mit der Revision mache. «Wir konnten die Reformen in den letzten zwei Jahren in einem geschützten Finanzrahmen erarbeiten», sagte er und liess damit anklingen, dass die Synode bei grösserem finanziellen Druck über tiefere Einschnitte hätte diskutieren müssen.

Letztes Zürcher Aufbäumen

Gerungen wurde in der Debatte vor allem um die Zuteilung der Pfarrstellen. Gegen den Willen des Kirchenrats verankerte das Parlament das Minimum einer halben Pfarrstelle unabhängig von der Grösse der Gemeinde. Dennoch formiert sich insbesondere im Weinland Widerstand gegen die befürchtete Verschiebung der Gewichte hin zu den grossen Gemeinden. Kurt Stäheli (Marthalen) kritisierte die Vorlage als «sehr zentralistisch». Die Solidarität zwischen arm und reich, Land und Stadt werde vernachlässigt.

Mit Forderungen auf der Strecke blieben aber nicht nur kleine Gemeinden. Auch die Stadt Zürich, die für ihre Fusion im kommenden Jahr auf die Revision angewiesen ist, musste eine bittere Pille schlucken. Am 8. Mai hatte die Synode entschieden, dass Kirchenpflegen zwingend vom Volk gewählt werden müssen. Corinne Duc (Oberstrass) scheiterte eine Woche später mit ihrem Rückkommensantrag.

Zürich hatte gehofft, die gesamtstädtische Kirchenpflege vom neu installierten Parlament wählen lassen zu dürfen. Der Kirche fehlten Parteien, die eine Vorselektion der Kandiderenden vornehmen könnten, war ein zentrales Argument.

Die Streichung gestrichen

Mit einem Rückkommensantrag hat­te zuletzt nur Bernhard Neyer (Wetzikon) Erfolg. Der Kirchenrat soll den Gemeinden Vorschriften machen dürfen, wie sie die Vielfalt des kirchlichen Lebens fördern kön­nen. Kirchenrat Andrea Bianca sagte, es gehe lediglich um Vorgaben zu Budget, Evaluation oder Kooperationen mit anderen Gemeinden. Mit 68 Ja zu 28 Nein machte die Synode ihren Entscheid, den Passus zu streichen, überraschend deutlich wie­der rückgängig.