Mit deutlicher Mehrheit sprechen sich die Abgeordneten des Kirchenbunds für die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. 45 Abgeordnete stimmten dafür, 10 dagegen, 4 enthielten sich der Stimme. Versuche, den Antrag zu verändern, blieben chancenlos. Die Versammlung vom 5. November findet in Bern statt.
Teddy Probst (Zürich) wollte dem Ja zur Ehe für alle die Ehedefinition aus dem Zweiten Helvetischen Bekenntnis von 1561 beistellen, die davon spricht, dass Gott die Ehe eingesetzt habe mit der Absicht, «dass Mann und Frau einander gegenseitig unzertrennlich anhangen und in höchster Liebe und Eintracht zusammenleben». Vorbild für die Gleichzeitigkeit war der Entscheid der lutherischen Kirche in Österreich, die von einer «Ehe analog» für gleichgeschlechtliche Paare spricht.
Kontrovers und versöhnlich
Auch die übrigen Anträge des Rates fanden klare Mehrheiten. So empfiehlt der Kirchenbund seinen Mitgliedkirchen, den allfällig neuen zivilrechtlichen Ehebegriff für die kirchliche Trauung vorauszusetzen. Zudem soll die Gewissensfreiheit der Pfarrerinnen und Pfarrer gewahrt bleiben, wobei hier die Abgeordneten der Nordwestschweiz durchsetzten, dass die allgemeine Gewissenfreiheit für Kasualien gilt. Den letzten Antrag des Kirchenbundes, der die Aufnahme ins Trauregister verlangte und dass die Liturgie gleich gestaltet wird für Trauungen heterosexueller Paare, wurde als überflüssig gestrichen.
Insgesamt war die Diskussion zwar kontrovers, aber von einem versöhnlichen Ton getragen. In der Schlussabstimmung stellte sich die Versammlung mit 49 zu 11 Stimmen sehr deutlich hinter die Absicht des Rates, nicht nur die Ehe für alle im Zivilrecht zu unterstützen, sondern auch die kirchlichen Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sobald die Politik heterosexuelle Ehepaare und homosexuelle Ehen gleich behandelt.