Seit kurzem müssen Personen ab 16 Jahren in Restaurants und Hotels ein Covid-Zertifikat vorweisen. Die Pflicht gilt auch für Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe.
Ausgenommen von der Regel sind Gottesdienste mit weniger als 50 Besucherinnen und Besuchern. Es müssen jedoch die Schutzmassnahmen eingehalten werden. Kommen mehr Leute, gilt die Zertifikats- und Ausweispflicht.