Sollen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete weniger Einschränkungen erleiden? Die Frage nach «Privilegien» für Menschen, die weniger ansteckend sein sollen, wird praktisch seit Beginn der Corona-Pandemie intensiv diskutiert.
Jetzt soll gemäss einer repräsentativen Umfrage mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine Sonderbehandlung für Menschen mit dem Nachweis eines sogenannten Covid-free-Passes gutheissen. Die Befragung wurde durch das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag des Vergleichsdienstes Comparis im April 2021 bei 1043 Personen in allen Regionen der Schweiz durchgeführt.
Immer mehr sind für Ungleichbehandlungen
Für den Comparis-Gesundheitsexperten Felix Schneuwly zeigt das Resultat: «Offensichtlich finden immer mehr Menschen, dass mehr Freiheit für Immune und negativ Getestete nach einem Jahr Krise besser ist, als allen die Freiheit einzuschränken», wie er in einer Mitteilung des Vergleichsdienstes zitiert wird. Noch im November hätte 59 Prozent eine solche Sonderbehandlung abgelehnt.
So eindeutig, wie die Schlagzeile der Mitteilung suggeriert, ist das Ergebnis zwar nicht: 44 Prozent äusserten sich grundsätzlich gegen die Bevorzugung von Personen mit einem «Corona-Gesundheits»-Nachweis, der Geimpfte, Genesene und negativ Getestete einschliessen würde. 8 Prozent gaben «Weiss nicht» an. 48 Prozent werden als zustimmend zur Bevorzugung ausgewiesen. Zu beachten ist dabei aber, dass fast die Hälfte davon (21 Prozent) nur Geimpfte bevorzugt sehen möchten. 27 Prozent würden dies allen drei Gruppen zugestehen.
Rechtlich keine Grundlage
Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik bei der evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), weist mit einer Einschätzung darauf hin, dass es keine einfache Antwort gibt auf die Frage, ob Impf-«Privilegien» richtig oder falsch seien.
In einem Punkt sieht er keine Rechtfertigung für eine ungleiche Behandlung. «Keine wissenschaftliche Studie liefert bisher einen eindeutigen Beleg dafür, dass von geimpften Personen keine Infektionsgefahr mehr für nichtgeimpfte Personen ausgeht.» Und aufgrund der Rechtslage seien Freiheitsbeschränkungen nur legal, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit nicht anders abgewendet werden könne. Ein rechtliches Argument für die Aufhebung von Freiheitsbeschränkungen anerkennt Mathwig daher nicht.
Zwei Argumente für Ungleichbehandlungen
Zwei Aspekte könnten aber nach Ansicht des Theologen eine Ungleichbehandlung legitimieren. Der eine ist die Fokussierung der Massnahmen auf die Hospitalisierungs- und Mortalitätsraten. Geimpfte Personen würden weder die Mortalität erhöhen noch Spitäler belasten. «Das ist ein gewichtiges Argument für die Rechtfertigung ihrer Ungleichbehandlung», findet Frank Mathwig.
Der andere Aspekt sei die Sicherheit der Testresultate. Hier müsse man abwägen, sagt Mathwig: «Die Risiken durch falsch-negative Resultate bei Schnelltests und möglicherweise aktuell nicht mehr zutreffender negativer PCR-Tests stehen all den Risiken gegenüber, die durch das Aufrechterhalten der Freiheitsbeschränkungen eingegangen werden.» Und dabei sei die Tendenz des Bundesrates, die Freiheitsbeschränkungen stärker zu gewichten, auch «aus ethischer Sicht unbedingt zu würdigen».
Zuerst die Jungen impfen?
Schliesslich bringt der Theologe einen überraschenden Vorschlag ein. Aus sozialpsychologischer Sicht sei zu überlegen, ob die Alterskaskade beim Impfen nicht umgekehrt werden sollte zugunsten der Jüngeren. Ebenso sollte überlegt werden, ob die geimpften Jüngeren nicht mehr Freiheiten erhalten müssten als die übrige Bevölkerung. «Mir scheint eine solche Privilegierung des Alters ethisch plausibel und sozialwissenschaftlich und sozialpsychologisch angeraten», sagt Mathwig.